Grundstück schuldenfrei - Kredit auf Mann?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Schimi1791

Schimi1791

Kann man nicht im Grundbuch irgendwie 60% Mann - 40% Frau Anteil machen, sodass dadurch die Kosten einigermaßen "gleich" sind.
...
Sicher ginge das ...

...
Wenn ich eine Frau wäre und den Kredit mit abzahle und im Kredit drin wäre, würde ich auch im Grundbuch stehen wollen.
Na logo!

Es ist - sofern ich den Faden richtig verfolge - noch gar nicht erwähnt worden, ob sich die Partnerin an den Belastungen beteiligt und der TE schweigt.
 
Musketier

Musketier

Tassimat noch schneller ;)
Recht hast du . Da schreibt man einen Beitrag und ständig wird man gestört und am Ende haben schon 3 Leute zwischendurch gepostet :)


Aber jetzt mal ernsthaft: Muss man nicht erst zahlen ab 100.000€ Bruttoeinkommen des Kindes, unabhängig vom Ehepartner? Wird tatsächlich überhaupt soviel verdient, wenn keinerlei Eigenkapital vorhanden ist?
Ich habe gerade mal beim TE in seinen ersten Beiträgen aus 2019 gestöbert.
Dort war das Nettoeinkommen der Partnerin mit ca. 1500€ angegeben (mit der Tendenz gleichbleibend).
Selbst nach altem Recht wage ich zu bezweifeln, dass da Elternunterhalt hätte abgeführt werden müssen, da davon z.B. die Darlehensrate hätte abgezogen werden müssen.
Nach neuem Recht besteht da gar kein Grund mehr zur Sorge.

 
Lotti88

Lotti88

Wenn ich mir den älteren Thread so anschaue klingt es fast, als würden die ggfs. unterhaltsberechtigten Personen darauf warten, dass es etwas zu holen gibt....

Daher würde ich das an eurer Stelle so handhaben, dass du der Alleineigentümer bist, alleine das Darlehen aufnimmst und sie dir Miete zahlt. Dann steht im Falle der Trennung zwar nur einer mit den Schulden da und sie konnte durch das Eigentum keinerlei Vermögen aufbauen, das wäre aber vor dem Hintergrund wahrscheinlich die sicherste Sache.

Da das Thema Elternunterhalt aber eine der undurchsichtigeren Rechtsfragen ist, würde ich euch dringend empfehlen, als erstes hier Rechtsberatung zu suchen. Was darf sie wirklich an Vermögen haben, bevor ernstzunehmende Ansprüche geltend gemacht werden können? Wenn die Frage geklärt ist, geht es weiter.

Vielleicht kann sie dann ja wirklich ganz "normal" mithaften und mit Vermögen aufbauen. Wenn nicht, dann geht es eben nicht.

Wenn sie Vermögen haben darf, aber ihr keine 50/50 Lösung wollt bei der sie ins Grundbuch eingetragen wird und das Darlehen mit aufnimmt, sollte euer zweiter Weg zu einem Anwalt für Familienrecht zur Beratung führen. Es gibt "Voreheliche-Eheverträge", die ähnlich einem Ehevertrag sind und die dann auch nach der Heirat als Ehevertrag weiterverwendet werden können. Da bekommt ihr auch Vorschläge, wie es nach euren Vorstellungen sauber gelöst werden kann. So richtig wissen wir ja nicht, was ihr wollt bzw. was eure konkrete Situation ist.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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