ᐅ Grundsteuer für drei Grundstücke
Erstellt am: 01.02.19 14:14
Georgie01.02.19 14:14
Hallo liebe Forengemeinde,
ich stelle mir gerade die Frage wie die Grundsteuer berechnet wird, wenn ich Besitzer von drei zusammenhängenden Grundstücken wäre?!
Hintergrund:
Ich könnte einen günstigen Bauplatz erwerben, der allerdings nur 350qm groß ist.
An diesen Bauplatz grenzen ober- und unterhalb zwei Wiesengrundstücke an, die ich dazu erwerben möchte, um dann zusammen ca. 1000qm zu haben.
Muss dann für alle drei Flurstücke die Grundsteuer gezahlt werden, oder wird dass zusammengelegt?
ich stelle mir gerade die Frage wie die Grundsteuer berechnet wird, wenn ich Besitzer von drei zusammenhängenden Grundstücken wäre?!
Hintergrund:
Ich könnte einen günstigen Bauplatz erwerben, der allerdings nur 350qm groß ist.
An diesen Bauplatz grenzen ober- und unterhalb zwei Wiesengrundstücke an, die ich dazu erwerben möchte, um dann zusammen ca. 1000qm zu haben.
Muss dann für alle drei Flurstücke die Grundsteuer gezahlt werden, oder wird dass zusammengelegt?
Obstlerbaum01.02.19 14:17
Wer ein Grundstück besitzt, bezahlt die Grundsteuer. Aber vielleicht formuliert Du die Frage erstmal klarer...?
Georgie01.02.19 14:23
OK,
wenn ich drei nebeneinanderliegende Flurstücke besitze zahle ich auch dreimal die Grundsteuer ?
Bei einem Hebesatz hier von 460% würde ich für jedes Grundstück ca. 500 EUR zahlen müssen. Also zusammen ca. 1500EUR. Ist dass so richtig ?
Oder gibt es eine bessere (für mich günstigere) Lösung ?
wenn ich drei nebeneinanderliegende Flurstücke besitze zahle ich auch dreimal die Grundsteuer ?
Bei einem Hebesatz hier von 460% würde ich für jedes Grundstück ca. 500 EUR zahlen müssen. Also zusammen ca. 1500EUR. Ist dass so richtig ?
Oder gibt es eine bessere (für mich günstigere) Lösung ?
Obstlerbaum01.02.19 14:25
Bei der Grundsteuer gibt es leider keinen Mengenrabatt...
Georgie01.02.19 14:27
Ist es denn möglich nach dem Erwerb der drei Flurstücke diese zusammen zu legen, zu einem großen Grundstück?
Obstlerbaum01.02.19 14:33
Kann Dir nur das Amt beantworten. Ein Baugrundstück und zwei Obstwiesen in ein großes Baugrundstück zu verwandeln, wird aber nicht ohne weiteres möglich sein.
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