Hallo zusammen!
Jetzt traue ich mich und stelle unseren Entwurf ein. Es soll ein Einfamilienhaus mit Satteldach werden, wie es hier in unserer Gegend relativ "klassisch" ist. Das Grundstück ist vorhanden, etwa 920 qm groß. Ein bebauungsplan besteht nicht, die Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Einen Lageplan (in nicht bester Qualität) hänge ich an. Südlich des Grundstücks verläuft ein Bach; nördlich die Zufahrtsstraße; östlich ein Feldweg.
Im Groben sind das unsere Vorstellungen:
- die Garage direkt ans Haus gebaut mit der Möglichkeit, den Raum über der Garage nutzen zu können;
- „feste“ Treppe (also keine Einschubtreppe) bis zum Dachgeschoss, um uns auch hier eine Nutzung (als kleines Zimmer) offen zu halten;
- Das komplette "offene Wohnen" in Küche/Essen/Wohnen wünschen wir nicht.
Unsere Wünsche sind soweit alle im Entwurf berücksichtigt. Mir ist bewusst, dass es sich nicht um ein kleines und damit nicht um ein günstiges Haus handelt und das auch nicht den "effizientesten" Grundriss darstellt. Die eingezeichneten Möblierungen sind lediglich beispielhaft enthalten, stellen aber keine konkrete Planung dar. Das "Büro" im EG soll als privates Büro dienen. Der Zwerchgiebel nach Süden bringt keinen Wohnvorteil, ist aber m. E. optisch nötig, da vier Gauben nicht gut aussehen würden (entsprechende Ansicht lag mir vor).
So, nun würde ich euch einfach um eure Meinungen zum Entwurf bitten! Sind aus eurer Sicht große Schnitzer oder Dinge enthalten, bei denen ihr sagt „geht gar nicht“ oder was in jedem Fall verändert müsste etc. oder muss der Entwurf gar komplett vom Tisch?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen! Gruß, Wulf
Jetzt traue ich mich und stelle unseren Entwurf ein. Es soll ein Einfamilienhaus mit Satteldach werden, wie es hier in unserer Gegend relativ "klassisch" ist. Das Grundstück ist vorhanden, etwa 920 qm groß. Ein bebauungsplan besteht nicht, die Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Einen Lageplan (in nicht bester Qualität) hänge ich an. Südlich des Grundstücks verläuft ein Bach; nördlich die Zufahrtsstraße; östlich ein Feldweg.
Im Groben sind das unsere Vorstellungen:
- die Garage direkt ans Haus gebaut mit der Möglichkeit, den Raum über der Garage nutzen zu können;
- „feste“ Treppe (also keine Einschubtreppe) bis zum Dachgeschoss, um uns auch hier eine Nutzung (als kleines Zimmer) offen zu halten;
- Das komplette "offene Wohnen" in Küche/Essen/Wohnen wünschen wir nicht.
Unsere Wünsche sind soweit alle im Entwurf berücksichtigt. Mir ist bewusst, dass es sich nicht um ein kleines und damit nicht um ein günstiges Haus handelt und das auch nicht den "effizientesten" Grundriss darstellt. Die eingezeichneten Möblierungen sind lediglich beispielhaft enthalten, stellen aber keine konkrete Planung dar. Das "Büro" im EG soll als privates Büro dienen. Der Zwerchgiebel nach Süden bringt keinen Wohnvorteil, ist aber m. E. optisch nötig, da vier Gauben nicht gut aussehen würden (entsprechende Ansicht lag mir vor).
So, nun würde ich euch einfach um eure Meinungen zum Entwurf bitten! Sind aus eurer Sicht große Schnitzer oder Dinge enthalten, bei denen ihr sagt „geht gar nicht“ oder was in jedem Fall verändert müsste etc. oder muss der Entwurf gar komplett vom Tisch?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen! Gruß, Wulf
B
Bieber081501.06.15 22:32Das hohe Dach auf der Garage direkt an der Grundstücksgrenze ist erlaubt?
Herzlichen Dank für eure Einschätzungen! Die Fensteranordnungen/-maße und das Thema mit der Ankleider werde ich in jedem Fall nochmals ansprechen! Die Küchenplanung ist noch nicht vorangeschritten, aber den Hinweis von Yvonne werde ich im Hinterkopf behalten, könnte in dieser Form wirklich wie ne Sackgasse wirken.... Die Stellung des Kamins ist noch variabel, er könnte sicher auch an die Wand gestellt werden, hier muss ich Vor- und Nachteile abklären. Der gesamte Hauswirtschaftsraum ist mittlerweile mehr zu einem Durchgang "verkommen", da ich aber hier den Übergang zur Garage und den Kellerabgang unterbringe und "aufräume", nehme ich dies in Kauf; ich wollte den Kellerabgang nicht mitten in der Wohnung haben, sondern "versteckt".
Die Garage als Grenzgarage in dieser Form (mit der Dachform und Fenster) ist zulässig, da die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück geregelt sind.
Nochmals vielen Dank & Gruß!
Die Garage als Grenzgarage in dieser Form (mit der Dachform und Fenster) ist zulässig, da die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück geregelt sind.
Nochmals vielen Dank & Gruß!
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