ᐅ Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968
Erstellt am: 01.02.20 20:08
Escroda02.02.20 23:25
bold100 schrieb:
ok, heißt hier Straßenbegrenzungslinie.ja, heißt nicht nur anders, ist auch was anderes.Wenn die "Vorgartenfläche" nicht explizit als Grünfläche o.ä. festgesetzt ist, gibt's keine Abzüge. Dazu müsste man aber die Zeichnung kennen.
bold10002.02.20 23:33
genau das ist laut Bebauungsplan gemeint. Im Bebauungsplan ist bei 5m diese Linie eingezeichnet, für alle Häuser und Grundstücke.
grüsse
grüsse
Escroda03.02.20 08:46
Escroda schrieb:
Vielleicht sollte man das geltende Planungsrecht noch mal genauer unter die Lupe nehmen.Ich korrigiere: Ganz sicher sollte man das geltende Planungsrecht noch mal genauer unter die Lupe nehmen.bold100 schrieb:
genau das ist laut Bebauungsplan gemeint.Was meinst Du mit "genau das"? Eine Grünfläche, eine Straßenfläche, Pflanzfläche, Schutzbereich und woran hast Du das erkannt?bold100 schrieb:
diese LinieWelche Linie? Eine Straßenbegrenzungslinie, eine Baufluchtlinie (Die Aufklärung, warum Du diesen Begriff verwendest, bist Du auch noch schuldig), eine Baulinie oder eine Baugrenze?Escroda schrieb:
Dazu müsste man aber die Zeichnung kennen.Damit meinte ich: Zeig' doch mal den Bebauungsplan.bold10003.02.20 12:37
Danke Escroda für Deine Antwort.
wenn alles im Vorfeld für mich klar wäre würde ich hier sicher keine Frage stellen. Und ja, auch bzgl. Planungsrecht muss ich mich Schlau machen, deshalb stellt ich ja Fragen.
Inhaltlich, die Straßenbegrenzungslinie ist eine Baulinie gemäß Bebauungsplan. Ergo hast Du recht, es gibt keine Straßenbegrenzungslinie. War eine Fehlinterpretation meinerseits.
Den alten Begriff Baufluchtlinie versuche ich aus meinem Sprachgebrauch durch Baulinie zu ersetzen. Denn die Linie ist es die ich meine.
Reicht mir erst mal. Ich weiß jetzt was ich wissen wollte. Alles weitere bespreche ich mit meinen Planern.
danke und Grüße
wenn alles im Vorfeld für mich klar wäre würde ich hier sicher keine Frage stellen. Und ja, auch bzgl. Planungsrecht muss ich mich Schlau machen, deshalb stellt ich ja Fragen.
Inhaltlich, die Straßenbegrenzungslinie ist eine Baulinie gemäß Bebauungsplan. Ergo hast Du recht, es gibt keine Straßenbegrenzungslinie. War eine Fehlinterpretation meinerseits.
Den alten Begriff Baufluchtlinie versuche ich aus meinem Sprachgebrauch durch Baulinie zu ersetzen. Denn die Linie ist es die ich meine.
Reicht mir erst mal. Ich weiß jetzt was ich wissen wollte. Alles weitere bespreche ich mit meinen Planern.
danke und Grüße
11ant03.02.20 15:02
bold100 schrieb:
Den alten Begriff Baufluchtlinie versuche ich aus meinem Sprachgebrauch durch Baulinie zu ersetzen. Denn die Linie ist es die ich meine.Und da bist Du nun sicher ?Die Umrandung des Baufensters ist nur an einer roten Seite eine Baulinie (= was beim Kaiser noch Baufluchtlinie hieß), und in blau eben lediglich eine Baugrenze, hinter der man auch zurückbleiben darf. Vom Dranschreiben eines Abstandsmaßes mutiert eine Baugrenze nicht zu einer Baulinie, sondern lediglich durch Rotfärbung.
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bold10003.02.20 17:42
Hallo 11ant,
nun, Farben gibt es in dem Bebauungsplan nicht, wohl weil zu alt. Allerdings ist der Linientyp (gestrichelt, 2 Punkte) klar in der Zeichnungserklärung als Baulinie dargestellt.
Grüße
nun, Farben gibt es in dem Bebauungsplan nicht, wohl weil zu alt. Allerdings ist der Linientyp (gestrichelt, 2 Punkte) klar in der Zeichnungserklärung als Baulinie dargestellt.
Grüße
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