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ᐅ Grunderwerbsteuer Erbengemeinschaft!


Erstellt am: 04.11.2018 11:10

Kaffeejunkie 04.11.2018 17:22
Spunk schrieb:
Wenn das Haus im Rahmen der Erbschaft geschätzt wurde, kannste auch 1€ in den Kaufvertrag schreiben.
Das FA wird aber immer 50% des Schätzwertes als steuerbaren Betrag ansetzen. Die ziehen sich die Hose auch nicht mit der Kneifzange an!

Und auf den Differenzbetrag kommt dann bestimmt noch die Schenkungssteuer...
Das könnte dann schwer nach hinter losgehen.

Danke für die Antwort. Dann sollte ich wohl doch einen guten Steuerberater suchen, der sich damit auskennt 😉

Spunk 04.11.2018 18:46
Grob geschätzt, ist die Teil des Bruders steuertechnisch verloren (sprich GrErwbSt ist die billigste Variante).

Beim Teil der Oma kannst du noch etwas optimieren... Sprich wenn erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind, dies jetzt schon an die zukünftigen Erben verteilen.

Erhebliche Vermögenswerte wäre alles, was den Freibetrag übersteigt... Also eher jenseits der 1Mio, je nach Anzahl der erbenden Personen. Einfach mal über die Erschaftssteuertabelle berechnen.

Aber da dies nicht meine Preisklasse ist, besser mit einem Steuerberater/Notar sprechen. Und vorher selbst zu diesen Thema belesen. Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht.
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