ᐅ Grunderwerbsteuer Erbengemeinschaft!
Erstellt am: 04.11.2018 11:10
Kaffeejunkie 04.11.2018 11:10
Hallo, ich habe mich hier neu angemeldet, da ich kurz davor bin ein Haus zu kaufen und täglich auf neue Fragen stoße.
Folgende Situation: Meine Oma hat 2 Brüder. Einer der Brüder ist nun gestorben und hat sein Haus (Grundstück + Haus wurde auf 375.000€ geschätzt) zu je 50% an meine Oma und den anderen Bruder vererbt.
Nun möchte ich das Haus erwerben.
Muss ich nun grunderwerbsteuer zahlen? Meine Oma ist ja direkt mit mir (geradlinig) verwandt und daher wäre es von der Steuer befreit. Allerdings gehört die Hälfte ja dem Bruder, mit dem ich nicht direkt verwandt bin.
Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten bei dieser Situation?
Ich würde mich über eure Hilfe freuen, da mich die ganzen Paragrafen, die man dazu findet, nur noch mehr verwirren.
LG Kaffeejunkie
Folgende Situation: Meine Oma hat 2 Brüder. Einer der Brüder ist nun gestorben und hat sein Haus (Grundstück + Haus wurde auf 375.000€ geschätzt) zu je 50% an meine Oma und den anderen Bruder vererbt.
Nun möchte ich das Haus erwerben.
Muss ich nun grunderwerbsteuer zahlen? Meine Oma ist ja direkt mit mir (geradlinig) verwandt und daher wäre es von der Steuer befreit. Allerdings gehört die Hälfte ja dem Bruder, mit dem ich nicht direkt verwandt bin.
Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten bei dieser Situation?
Ich würde mich über eure Hilfe freuen, da mich die ganzen Paragrafen, die man dazu findet, nur noch mehr verwirren.
LG Kaffeejunkie
Kekse 04.11.2018 11:27
Soweit ich weiß, müsstest du Steuer auf die Hälfte des Bruders zahlen, also auf 187.500 €, die Hälfte deiner Oma bleibt steuerfrei.
Kaffeejunkie 04.11.2018 11:47
Kekse schrieb:
Soweit ich weiß, müsstest du Steuer auf die Hälfte des Bruders zahlen, also auf 187.500 €, die Hälfte deiner Oma bleibt steuerfrei.Danke für die Antwort, die Befürchtung habe ich leider aktuell auch. Ich hoffe allerdings, dass noch jemand ein Schlupfloch findet 😉
Obstlerbaum 04.11.2018 15:46
Vielleicht verkauft er Dir seinen Anteil ja für 87.500 und Du kaufst ihm nebenher zwei sehr hochwertige Küchenmaschinen für jeweils 50.000 Euro ab?
Kaffeejunkie 04.11.2018 15:53
Obstlerbaum schrieb:
Vielleicht verkauft er Dir seinen Anteil ja für 87.500 und Du kaufst ihm nebenher zwei sehr hochwertige Küchenmaschinen für jeweils 50.000 Euro ab?Danke für deine Antwort. Der Ansatz gefällt mir schonmal sehr gut 😉
Spunk 04.11.2018 16:11
Wenn das Haus im Rahmen der Erbschaft geschätzt wurde, kannste auch 1€ in den Kaufvertrag schreiben.
Das FA wird aber immer 50% des Schätzwertes als steuerbaren Betrag ansetzen. Die ziehen sich die Hose auch nicht mit der Kneifzange an!
Und auf den Differenzbetrag kommt dann bestimmt noch die Schenkungssteuer...
Das könnte dann schwer nach hinter losgehen.
Das FA wird aber immer 50% des Schätzwertes als steuerbaren Betrag ansetzen. Die ziehen sich die Hose auch nicht mit der Kneifzange an!
Und auf den Differenzbetrag kommt dann bestimmt noch die Schenkungssteuer...
Das könnte dann schwer nach hinter losgehen.