Hallo liebe Forianer,
wir bauen in Niedersachsen ein Einfamilienhaus mit einem GU/GÜ. Der Grundstückskaufvertragmit Verkäufer A und der Werkvertrag mit Firma B wurden am gleichen Tag beim Notar beglaubigt. Erst der Werkvertrag, dann der Grundstückskaufvertrag ohne Hinweis auf Bauzwang o.ä.. Wir haben dann vom FA den Bescheid zur Grunderwerbsteuer für das Grundstück bekommen. Wir fragen uns jetzt, wann wir die Grunderwerbsteuer auf den Hausbau bezahlen müssten? Kaufverträge wurden im Mai 2020 beurkundet, Bau hat im November 2020 begonnen und wird voraussichtlich im Sommer 2021 fertiggestellt. Einen Fragebogen zum Bauvorhaben haben wir bisher nicht erhalten.
Wird das Finanzamt von irgendeiner Behörde über den erfolgten Bau bzw. dessen Abschluss noch einmal informiert?
Wie war es bei euch? Kamen die Bescheide getrennt? War der erste eindeutig als vorläufiger Bescheid betitelt?
Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs (auch wenn keine direkte Verbindung zwischen Verkäufer und GU besteht und kein Bauzwang für uns) sind wir bisher davon ausgegangen, dass die Grunderwerbsteuer auch auf den Hausbau fällig wird. Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass die Hoffnung existiert, dass es vom FA nicht so gesehen wird.
Da die Grunderwerbsteuer erst nach 4 Jahren verjährt, könnte es uns also auch noch nach dem Einzug treffen. Bei wem ist das denn schon der Fall gewesen? Wann musstet ihr die Grunderwerbsteuer für den Hausbau entrichten?
Danke für eure Erfahrungsberichte!
wir bauen in Niedersachsen ein Einfamilienhaus mit einem GU/GÜ. Der Grundstückskaufvertragmit Verkäufer A und der Werkvertrag mit Firma B wurden am gleichen Tag beim Notar beglaubigt. Erst der Werkvertrag, dann der Grundstückskaufvertrag ohne Hinweis auf Bauzwang o.ä.. Wir haben dann vom FA den Bescheid zur Grunderwerbsteuer für das Grundstück bekommen. Wir fragen uns jetzt, wann wir die Grunderwerbsteuer auf den Hausbau bezahlen müssten? Kaufverträge wurden im Mai 2020 beurkundet, Bau hat im November 2020 begonnen und wird voraussichtlich im Sommer 2021 fertiggestellt. Einen Fragebogen zum Bauvorhaben haben wir bisher nicht erhalten.
Wird das Finanzamt von irgendeiner Behörde über den erfolgten Bau bzw. dessen Abschluss noch einmal informiert?
Wie war es bei euch? Kamen die Bescheide getrennt? War der erste eindeutig als vorläufiger Bescheid betitelt?
Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs (auch wenn keine direkte Verbindung zwischen Verkäufer und GU besteht und kein Bauzwang für uns) sind wir bisher davon ausgegangen, dass die Grunderwerbsteuer auch auf den Hausbau fällig wird. Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass die Hoffnung existiert, dass es vom FA nicht so gesehen wird.
Da die Grunderwerbsteuer erst nach 4 Jahren verjährt, könnte es uns also auch noch nach dem Einzug treffen. Bei wem ist das denn schon der Fall gewesen? Wann musstet ihr die Grunderwerbsteuer für den Hausbau entrichten?
Danke für eure Erfahrungsberichte!
Ein Hinweis aus einem Nachbarthread (https://www.hausbau-forum.de/threads/grundstueckskauf-risiko-eines-verbundenen-geschaefts.37652/page-8#post-462417):
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
HeißerWai schrieb:
Ich habe gerade ein Dokument des Bundesfinanzministeriums entdeckt, das eine Art Leitfaden zur Bemessung der Grunderwerbsteuer zu sein scheint und ziemlich viele unterschiedliche Konstellationen und wie diese im Sinne der Grunderwerbsteuer zu bewerten sind auflistet. Hierzu einfach mal „grunderwerbsteuer bundesfinanzministerium 2017“ googeln (PDF Dokument), falls dieses Dokument hier im Forum nicht bereits bekannt sein sollte...
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Heute kam Post vom FA, aber nur ein „Einheitswertbescheid - Nachfeststellung auf den 1.1.2021“, denn beim FA wird unser Grundstück noch als unbebaut geführt. Gleichzeitig war ein „Grundsteuermessbescheid - Nachveranlagung auf den 1.1.2021“ dabei, worin stand, dass dieser die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer darstellt. Die Grundsteuer wird dann in einem gesonderten Grundsteuerbescheid von der Gemeinde geschickt. Ab wann gilt das Grundstück denn als bebaut?
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