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ᐅ Grundbuchauszug vor Grundstückskauf / Vertragsprüfung


Erstellt am: 17.02.18 10:55

H
HilfeHilfe
18.02.18 21:04
Fuchur schrieb:
Genau, lastenfrei bezieht sich auf das Grundbuch. Üblicherweise wird im Vertrag extra erwähnt, dass keine Einsicht in das Baulastenverzeichnis genommen wird, das ist Sache des Käufers.
korrekt das macht der Notar nicht und könnte uU zu Problemen führen bei einer Finanzierung
N
Nordlys
18.02.18 21:22
Meine Herren. Ihr habt recht. Ich klebte gedanklich zu sehr am Grundbuch. Karsten
B
Bookstar
19.02.18 21:44
Emetic schrieb:

In unserem speziellen Fall ist es ein Grundstück in einem Neubaugebiet, das gerade erschlossen wird. Wir kaufen es direkt von der Gemeinde.
Wie sinnvoll wäre es, in diesem Fall noch mal einen separaten Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung zu beauftragen?

Wenn du es von der Gemeinde direkt und einem Neubaugebiet kaufst, dann brauchst du dir keinerlei Sorgen machen. Es reicht beim Notartermin einen kurzen Blick darauf zu werfen. Die Gemeinde darf die bei Neubaugebieten nichts "andrehen", was für dich nachteilig wäre.

Natürlich gilt anderes für den Kauf von Privat. Da ist es essenziell sich mit allen Unterlagen und ggf.. eben auch Vorbelastungen auf dem Grundstück rechtzeitig zu informieren.

Viel Glück
Bookstar