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ᐅ Grenzabstand Bäume nach Grundstücksteilung


Erstellt am: 05.01.16 07:27

daytona06.01.16 09:00
SirSydom schrieb:
bereits bestehende Bäume haben Bestandsschutz - die Abstände gelten für Neuanpflanzungen.

Das kann ich so nicht nachvollziehen bzw macht das doch keinen Sinn!!! Folgendes Gedankenspiel:
Grundstückseigentümer B pflanzt einen Baum 3m von der Grundstücksgrenze (unterhalb des zulässigen Grenzabstandes) zu Grundstückseigentümer A auf seinen Grund und Boden, jedoch nicht sichtbar hinter einer Mauer oder Hecke. Nach 4Jahren ist dieser Baum 3m hoch. Nun erst merkt das auch A bzw fühlt sich von dem Baum gestört. -> Was würde das denn dann bedeuten? Der Baum hat Bestandsschutz da er schon 4Jahre steht? Was wäre denn z.Bsp., wenn Eigentümer A sich auch 5 Jahre nicht an dem Baum stört der vielleicht nun schon 6m hoch ist und sein Grundstück verkauft und der neue Eigentümer sich dann aber gestört fühlt?

Haben Sie vielleicht ähnliche Erfahrungen oder Beispiele für ihr Argument zum Bestandsschutz erlebt???
SirSydom06.01.16 09:22
daytona schrieb:
Haben Sie vielleicht ähnliche Erfahrungen oder Beispiele für ihr Argument zum Bestandsschutz erlebt???
Nein, aber ich kann lesen.

Wie wärs mal mit selbst einen Blick ins Gesetz werfen? (Thüringer-Nachbarrechtsgesetz).
Ob das für dich Sinn macht oder nicht, ist egal. Gesetz ist Gesetz. Es macht aber (objektiv) Sinn!
Grundsätzlich diesen solche Fristen dem Rechtsfrieden, genau wie bei Verjährung im Zivil- und Strafrecht.

In deinem Beispiel: Beseitigungsansprch besteht, da:
(3)Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen,
wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf
des fünften auf das Anpflanzen oder die Errichtung folgenden Kalenderjahres Klage auf
Beseitigung erhoben hat.

Für dich ist relevant:
§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen.
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung oder Anlage wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.
gesetzgrundstückseigentümerbestandsschutz