Und nochmal ich:
Fenster sind drin. Leider gab es Beanstandungen wie zB. der beigefügte Glasschaden, der mit meiner Handycamera im montierten Zustand nicht fotografierbar ist, da das Bild immer verschwommen wird (Glas lässt sich schlecht fotografieren).
Diese Muschel ist von innen und außen aus 2 Meter Entfernung deutlich sichtbar. Muss ich das wirklich nach Richtlinie und Rechtsprechung akzeptieren? So zumindest die Auskunft des Beauftragten des Fensterlieferanten zur Abnahme.
Wenn ja fände ich das schade, weil ich dann auf eigene Kosten eine neue Scheibe kaufen darf.... 🙁.
Danke & Gruß
Fenster sind drin. Leider gab es Beanstandungen wie zB. der beigefügte Glasschaden, der mit meiner Handycamera im montierten Zustand nicht fotografierbar ist, da das Bild immer verschwommen wird (Glas lässt sich schlecht fotografieren).
Diese Muschel ist von innen und außen aus 2 Meter Entfernung deutlich sichtbar. Muss ich das wirklich nach Richtlinie und Rechtsprechung akzeptieren? So zumindest die Auskunft des Beauftragten des Fensterlieferanten zur Abnahme.
Wenn ja fände ich das schade, weil ich dann auf eigene Kosten eine neue Scheibe kaufen darf.... 🙁.
Danke & Gruß
C
Caspar202018.05.16 08:16Caspar2020 schrieb:

Es geht wohl um diese "Muschel", die man auch nach einbau sieht. Mich würde es stören.So ist es. Danke.
B
Bauexperte18.05.16 09:18Ich bin wohl doch zu blond 😀
Anyway - wir müssen selbst kleinste Kratzer beheben. Also wird Deine "Muschel" kaum mit Toleranzen abzutun sein ... ich schaue morgen mal in die Richtlinien; vorher schaffe ich es leider nicht.
Grüße, Bauexperte
Anyway - wir müssen selbst kleinste Kratzer beheben. Also wird Deine "Muschel" kaum mit Toleranzen abzutun sein ... ich schaue morgen mal in die Richtlinien; vorher schaffe ich es leider nicht.
Grüße, Bauexperte