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ᐅ Gewerke liefern keine Mängelbeseitigung bei Bauträger


Erstellt am: 27.06.20 12:04

REH6311027.06.20 12:04
Folgende Situation: Wir bauen mit einem Bauträger, nennen wir ihn mal der Einfachheit halber Röhrich.

Dieser hat für die Elektroarbeiten an der Baustelle einen lokalen Fachbetrieb, nennen wir diesen Habicht, beauftragt.

Der Bauträger erlaubt dem Kunden freie Hand bei der Elektroplanung, man kann jeden Schalter/Dose so platzieren wie man es für richtig Geld, gegen entsprechenden Aufpreis natürlich.

Nun haben wir von der Fa. Röhrich vor einigen Wochen einen Brief bekommen, dass die Gewerke soweit fertig sind und wir ab Mitte Juni mit unseren Eigenleistungen wie Boden und Wanddekoration im Haus anfangen können.

Allerdings kommt die Fa. Habicht bei der Beseitigung der Mängel in der Elektroinstallation nicht nach und solange können wir entsprechend nicht mit unseren Leistungen beginnen.

Bislang hatten wir Dosen die vor der Installation der Trockenbauwand gesetzt wurden und dieser im Weg stehen, diese müssen entsprechend geändert werden, fehlende Dosen, Starkstromkabel dort gesetzt wo die Kernbohrung hin kommt und noch einiges mehr.

Der Bauleiter ist entsprechend informiert und vertröstet uns jede Woche dass es in den kommenden Tagen gemacht wird. Die Fa. Habicht ist auch vor Ort, allerdings wird dann immer nur an einer Stelle was gemacht (und das auch teilweise nicht korrekt) und der Rest beiseite gelassen.

Gibt es eine rechtliche Handhabe von Kundenseite hier etwas zu machen? Für die Änderungswünsche haben wir dem Elektriker schon den vollen Betrag in Vorkasse geleistet, daher können wir leider keine Zahlungen mehr verweigern.
ypg27.06.20 12:20
Förmliche Mängelrüge mit korrekter Fristsetzung!
tomtom7927.06.20 12:38
Sicher das Bauträger? Denn dann gibt es ja ein Zahlungsziel und Abnahme Datum. Spätestens ab da habt ihr die Zügel in der Hand.
REH6311027.06.20 12:39
Genau das ist die Sache, die offizielle Abnahme ist erst im Herbst. Der Bauträger erlaubt aber jetzt schon dass Eigenleistungen gemacht werden können.
ypg27.06.20 12:57
Hat der Bauträger Dir das Haus auf Dein Grundstück gebaut oder hast Du das Grundstück mutgekauft von ihm?
HilfeHilfe27.06.20 12:57
REH63110 schrieb:

Genau das ist die Sache, die offizielle Abnahme ist erst im Herbst. Der Bauträger erlaubt aber jetzt schon dass Eigenleistungen gemacht werden können.
Klassisches Dilema bei eigenleistung ! Hast habich direkt mal angesprochen ?!
bauträgereigenleistungendosengrundstück