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ᐅ Gestell zur Holzlagerung wie weit an die Grundstücksgrenze?


Erstellt am: 02.11.17 12:29

ypg03.11.17 00:40
Specki schrieb:
Es sind zwei Gestelle, 1,2m Tief, 4m lang und mit Dach ca. 1,8m hoch.
Die Leitplanken sind sicher übertrieben, aber die haben die Leute halt damals einfach dafür genutzt, da sie kostenlos ran gekommen sind.
Haben das Vorgestern abgebaut und werden es am Wochenende hier aufbauen.

Gruß
Specki

Da haben wirs:
Bei 1,80 Höhe in 4 Meter Länge könnte mich das als Nachbar unter Umständen bzw sehr wahrscheinlich stören und mache Dir gehörig Ärger.
11ant03.11.17 01:58
Na, dann hoffen wir mal, daß nicht all´ zu viele Leute mit niedersächsischen Höhenmaßstäben nach Bayern ziehen

Ich würde sagen, in Bayern ist das auf dem Lande traditionelle Heizkultur
Specki03.11.17 06:58
Also der Ort ist eher so, dass es den Nachbar dort meiner Meinung nach nicht stören wird. Und für uns noch ein ganz guter Sichtschutz.
Ich stelle die jetzt einfach mal auf und schau mal wie weit es praktikabel ist an die Grundstücksgrenze zu gehen. Sollte sich der Nachbar, wenn er da mal einzieht, daran stören, wird er hoffentlich so vernünftig sein und mir das mitteilen und wir finden dann gemeinsam sicherlich eine Lösung.

Danke für eure Kommentare.

Gruß
Specki
Joedreck03.11.17 07:13
In Niedersachsen sind Sichtschutzzäune bis 1,8meter Höhe erlaubt. Theoretisch könnte man den Sichtschutzzaun stellen und dahinter direkt das Gestell aufbauen. Es gäbe also de facto keinen unterschied.
Einer Genehmigung wird es nicht bedürfen.
Specki03.11.17 07:25
Es handelt sich um Bayern.
Und ich stell da sicher keinen Sichtschutzzaun dahinter, wenn das Gestell schon als Sichtschutz dient.

Gruß
Specki
Joedreck03.11.17 07:48
Hab ich beides mitgeschnitten. Es geht darum dass es einfach egal ist ob nun das Gestell oder einen Sichtschutz mit 1,8meter Höhe aufstellst.
Wie es konkret in Bayern erlaubt ist weiß ich allerdings nicht. Kannst du aber fix nachlesen
sichtschutzzaungestell