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ᐅ Gehälter, A6 und andere Unbekannte


Erstellt am: 07.12.16 18:53

aero201613.12.16 10:13
Evolith schrieb:
Naja nicht wirklich. Wir sind genauso am A**** wenn der Job flöten geht wie Steffen. Das Ergebnis ist das Gleiche. Man kann nur hoffen, dass man bis dahin genug abgezahlt hat, um sich mit dem Verkauf einen Neustart gönnen zu können.
Nur weil er selbstständig ist, heißt es noch lange nicht, dass er risikoreicher unterwegs ist. Er hat seine Rücklagen in Form von einem Jahresgehalt, wir Angestellten eben das Arbeitslosengeld.
Im Zweifelsfall werden die Zinsen für ein "angemessenes Standardhaus" aber zunächst vom Amt getragen, wenn Du Deinen Job verlierst.
Caspar202013.12.16 10:33
aero2016 schrieb:
Im Zweifelsfall werden die Zinsen für ein "angemessenes Standardhaus" aber zunächst vom Amt getragen, wenn Du Deinen Job verlierst.

Da würden die meisten aber in die Röhre schauen...:
Das selbst genutzte Hausgrundschück bzw. Eigentumswohnung darf nur eine angemessene Größe haben. Für eine vierköpfige Familie gilt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts eine Wohnfläche von 120 qm als angemessen. Für jede Person weniger sind 20 qm abzuziehen. 80 qm Wohnfläche sind somit für ein Ehepaar, aber auch für einen Alleinstehenden in einer Eigentumswohnung oder einem Haus angemessen.

Die Grundstücksgröße ist noch angemessen, wenn sie 500 qm im städtischen Bereich und 800 qm im ländlichen Bereich nicht überschreitet.

Im Einzelfall kann eine Abweichung hinsichtlich der Quadratmeterzahl möglich sein.
Evolith13.12.16 10:36
aero2016 schrieb:
Im Zweifelsfall werden die Zinsen für ein "angemessenes Standardhaus" aber zunächst vom Amt getragen, wenn Du Deinen Job verlierst.
Daher müssen Selbstständige sich dieses Polster vorher anlegen. Das was wir an staatlicher Absicherung haben, brauchen sie über privat. Das Gehalt gibt es dann ja im Idealfall auch her.
ypg13.12.16 10:38
Steffen80 schrieb:


PS: 4000..5000 EUR netto Einkommen als Beamter würde ich sofort gegen mein Einkommen tauschen


Folie zeigt Brutto-Netto-Vergleichstabelle zwischen Angestellten und Beamten, 30 Jahre, 1 Kind.



Grüsse
Steffen8013.12.16 11:32
ypg schrieb:


Grüsse

Das es das nicht gibt, war mir natürlich klar. Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen

Gruss, Steffen
77.willo13.12.16 11:50
Klar gibt es das, z.B. als Hochschulprofessor oder Staatssekretär.