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ᐅ Gefahr der Beschädigung von Nachbars Randsteinen


Erstellt am: 19.11.20 21:46

Altai 20.11.20 16:43
Muss denn der Nachbar die auch nur temporäre Demontage seines Eigentums hinnehmen? Mal angenommen, er taucht just dann mit Kaufinteressenten auf und der Weg ist gerade weg? So ganz ohne Ankündigung der Maßnahme kann das aber auch tierisch nach hinten losgehen...

Olli-Ka 20.11.20 17:53
Moin,
würde ich drauf ankommen lassen.
Schließlich kannst Du ja nicht ahnen das sein Pfusch-Konstrukt zusammenbricht wenn Du auf deinem Grundstück arbeitest.
Selbstverständlich stellst Du anschließen seinen Ursprungszustand wieder her.
Hier aber vorher Zeugen mit ranholen die dann den unfachmännisch hergestellten Weg bekunden.
Gruß Olli

HilfeHilfe 21.11.20 07:30
11ant schrieb:

Wenn der Nachbar unberechtigt die Grenze überbaut, kann die Duldung erst nach hundert Jahren Gewohnheitsrecht werden !
Allerdings empfehle ich gerne einen weiteren Thread aus der jüngeren Vergangenheit, in dem es ebenfalls um eine Grenzbefestigung ging: - dabei ist davor zu warnen, den Grenzverlauf nach eigenem Glauben (oder sogar nach Lage der Grenzsteine) mit dem festgestellten rechtlichen Grenzverlauf gleichzusetzen: wie gesichert ist die Erkenntnis, nur die Steine lägen auf seinem Grund, und deren Fundament bereits auf dem des/der TE ?

Ist der Kotzbrocken wenigstens der Ehemann der Keifziege und insofern auf dem kleinen Dienstweg gestraft, oder hast Du ZWEI solche Nachbarn zum Knutschen ?
Das sollte man erst beweisen oder ?

Alex124 21.11.20 07:45
Altai schrieb:

Muss denn der Nachbar die auch nur temporäre Demontage seines Eigentums hinnehmen? Mal angenommen, er taucht just dann mit Kaufinteressenten auf und der Weg ist gerade weg? So ganz ohne Ankündigung der Maßnahme kann das aber auch tierisch nach hinten losgehen...
Was soll denn passieren?

Es gibt doch das Leiter- und Hammerschlags-Gesetz.
Wenn der eh nicht da ist, nen Brief 2 Wochen rückdatiert einwerfen, in dem man ihn informiert, dass man Arbeiten an der Grenze vor nimmt und sein Grundstück dort betritt.
Dann einfach machen und gut ist. In Deutschland neigt man immer mehr dazu zu diskutieren und sich 5-fach abzusichern. Meine Güte, was vorm Weg wegrutscht ist halt so und wird wieder so hergestellt wie es war.
Häng nicht im Internet rum, sondern gib Gas und in 5 Tagen ist wieder alles wie eh und je.

So, jetzt dürft ihr mich schlagen, hab nen dickes Fell, bin bei sowas eher unkompliziert... 😎

11ant 21.11.20 11:44
HilfeHilfe schrieb:

Das sollte man erst beweisen oder ?
Ich habe keinen Rechtsverstoß behauptet. Du hast von Bestandsschutz gesprochen, und diesen allein aus dem Vorherdagewesensein abgeleitet. Daher habe ich darauf hingewiesen, daß er falls es unerlaubt geschah aus seinem Handeln selbst noch garkein Gewohnheitsrecht ableiten kann, sondern dann nur aus dessen Duldung, die dafür aber bereits hundertjährig bestehen müßte.

Tassimat 23.11.20 00:25
Ist das Thema noch aktuell?
Pamiko schrieb:

Ein weiteres großes Problem ist, dass das Haus aktuell leer steht weil es verkauft werden soll. Kontaktdaten der Eigentümer liegen nicht vor. Wir können also nicht einfach das Gespräch suchen.


Ich würde die Randsteine absolut notdürftig abstätzten und das Fundament abreißen. Wenn das nicht hält, dann werden die Randsteine hinterher nochmal notdürftig gerichtet, sodass das oberflächlich ordentlich aussieht. Böse gesagt muss die Reparatur nur bis zum Verkaufstermin halten.

Wenn der Eigentümer verkaufen will, dann macht der selbst keine große Welle und schon gar nicht während Kaufinteressenten auftauchen. Baupfusch und Rechtsstreitigkeiten sind nicht preisförderlich für den.
kaufinteressentengrundstückrandsteine