ᐅ GAS / SOLAR oder GAS / Lüftung + Wärmerückgewinnung
Erstellt am: 25.04.2013 18:20
brian73 25.04.2013 18:20
Hallo,
wir haben z.Zt. ein Angebot für einen Neubau vorliegen.
Uns wurde bei der Heizung zur Wahl gestellt:
Gas/Solar
oder zu einem 1000.- günstigeren Preis (gg Solar) eine
Lüftungsanlage Lunos-E2 mit Wärmerückgewinnung.
Jetzt bin ich ziemlich ratlos was die bessere Entscheidung ist.
Tendiere aber zur Lüftung mit Wärmerückgewinnung (anstatt Gas/Solar mit einfacher Lüftung).
Preis ist nicht entscheidend.
Ideen/Fragen/Ratschläge?
Grüße,
M.
wir haben z.Zt. ein Angebot für einen Neubau vorliegen.
Uns wurde bei der Heizung zur Wahl gestellt:
Gas/Solar
oder zu einem 1000.- günstigeren Preis (gg Solar) eine
Lüftungsanlage Lunos-E2 mit Wärmerückgewinnung.
Jetzt bin ich ziemlich ratlos was die bessere Entscheidung ist.
Tendiere aber zur Lüftung mit Wärmerückgewinnung (anstatt Gas/Solar mit einfacher Lüftung).
Preis ist nicht entscheidend.
Ideen/Fragen/Ratschläge?
Grüße,
M.
ypg 25.04.2013 19:49
Wäre denn beides KfW70-tauglich, laut Eures Anbieters?
Oder ist es egal für Euch?
Ich persönlich würde davon unabhängig beides nehmen, eher könnte ich auf Solar verzichten.
Aber da habe ich mal gehört, dass man auf jeden Fall zumindest die Möglichkeit für Solar (also Einbau event. später) einplanen sollte.
Auf.... Huch, ich lese jetzt: Lüftung hättet Ihr auch mit Gas/Solar... ich wollte nämlich den Tipp geben, auf Lüftung nicht zu verzichten wegen der Schimmelgefahr.
Nun, Argumente habe ich nicht, auch keine Zahlen, ist eher ein Bauchgefühl... eine Antwort mit Fakten kommt bestimmt noch
Oder ist es egal für Euch?
Ich persönlich würde davon unabhängig beides nehmen, eher könnte ich auf Solar verzichten.
Aber da habe ich mal gehört, dass man auf jeden Fall zumindest die Möglichkeit für Solar (also Einbau event. später) einplanen sollte.
Auf.... Huch, ich lese jetzt: Lüftung hättet Ihr auch mit Gas/Solar... ich wollte nämlich den Tipp geben, auf Lüftung nicht zu verzichten wegen der Schimmelgefahr.
Nun, Argumente habe ich nicht, auch keine Zahlen, ist eher ein Bauchgefühl... eine Antwort mit Fakten kommt bestimmt noch
brian73 25.04.2013 21:25
ok, das mit den Leitungen nach oben auf das Dach ist schon ein gutes Argument.
KfW70 bleibt es in beiden Fällen.
Vom Einsparpotenzial (vermute ich mal) dürfte beiden auch gleich kommen?
KfW70 bleibt es in beiden Fällen.
Vom Einsparpotenzial (vermute ich mal) dürfte beiden auch gleich kommen?
€uro 26.04.2013 11:59
brian73 schrieb:
...Vom Einsparpotenzial (vermute ich mal) dürfte beiden auch gleich kommen? Wohl kaum. Woher die Annahme? Hat der TGA Planer das errechnet?Zudem bezweifle ich, dass eine KfW Zusage erteilt wird, wenn die Anforderungen EEWG nicht eingehalten sind! Bei Verstößen sind hier die Bußgelder ebenso hoch, wie bei Energieeinsparverordnung-Verletzungen.
v.g.
Bauexperte 26.04.2013 12:51
Hallo €uro,
Ich frage mich nicht selten dieser Tage, ob die Prüfer alle schlafen ....
Grüße, Bauexperte
€uro schrieb:Die Energieeinsparverordnung kann aber auf "dem Papier" so schön leicht eingehalten werden ...
Bei Verstößen sind hier die Bußgelder ebenso hoch, wie bei Energieeinsparverordnung-Verletzungen.
Ich frage mich nicht selten dieser Tage, ob die Prüfer alle schlafen ....
Grüße, Bauexperte
€uro 26.04.2013 13:31
Hallo Bauexperte,
Unterschiede ergeben sich dennoch. Bei der KfW werden zumindest die Unterlagen auf Plausibilität geprüft. Bei der Energieeinsparverordnung nicht, bestenfalls wird die Vollständigkeit der Papiere abgehakt. Dass ein Bearbeiter einer Unteren Baubehörde hier sowohl zeitlich, als auch fachlich vollkommen überfordert ist, ist wohl die Regel.
Wo kein Kläger, auch kein Richter. Allerdings ist dumm bei der ganzen Geschichte (Energieeinsparverordnung, EEWG), dass im Außenverhältnis der Bauherr verantwortlich ist.
Bei der KfW Förderung ist zumindest zum Teil, auch der Ersteller mit im Boot. nicht aber bei der Ausführung.
Erst ab KFW 55 wird Baubegleitung gefordert.
v.g.
Bauexperte schrieb:nicht nur die, bei KfW ist es vergleichbar, soweit es ausschließlich die Papierform betrifft.
...Die Energieeinsparverordnung kann aber auf "dem Papier" so schön leicht eingehalten werden ...
Unterschiede ergeben sich dennoch. Bei der KfW werden zumindest die Unterlagen auf Plausibilität geprüft. Bei der Energieeinsparverordnung nicht, bestenfalls wird die Vollständigkeit der Papiere abgehakt. Dass ein Bearbeiter einer Unteren Baubehörde hier sowohl zeitlich, als auch fachlich vollkommen überfordert ist, ist wohl die Regel.
Wo kein Kläger, auch kein Richter. Allerdings ist dumm bei der ganzen Geschichte (Energieeinsparverordnung, EEWG), dass im Außenverhältnis der Bauherr verantwortlich ist.
Bei der KfW Förderung ist zumindest zum Teil, auch der Ersteller mit im Boot. nicht aber bei der Ausführung.
Erst ab KFW 55 wird Baubegleitung gefordert.
v.g.
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