ᐅ Gas gegen Wärmepumpe tauschen
Erstellt am: 29.01.17 19:14
Bieber0815 11.05.17 14:13
Ich will Dir nicht grundsätzlich widersprechen, aber Fahrverbote für ältere Diesel-PKW belegen, dass es nicht immer einen Bestandsschutz gibt. Außerdem gilt:
Aktuell besteht laut der Energieeinsparverordnung 2009 die Anforderung ( § 10 ), dass Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 01. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben" dürfen.Ob oder wie das kontrolliert wird und was bei Verstößen passiert, weiß ich natürlich nicht.
RobsonMKK 11.05.17 14:17
Bieber0815 schrieb:
Ob oder wieDas ist ja relativ einfach. Der Schorni muss ja regelmäßig kommen und wird schon dafür sorgen. Caspar2020 11.05.17 16:02
Nordlys schrieb:
Die Energieeinsparverordnung mit ihrem Gedöns kann mich mal...eine Heizung läuft, und solange sie läuft, muss da keiner dran rumschrauben. Zickt sie hol ich den TechnikerMein Hinweis bezog sich nicht nur a doofe Vorschriften. Aber wenn du Garantieansprüche anmelden willst, muss die auch "gewartet" worden sein nach Herstellervorgabe.
Nafetsm 11.05.17 22:46
Es ist ja, dass ab 2030 keine neuen mehr in Betrieb gehen dürfen. Nicht aber, dass keine mehr betrieben werden dürfen. Kleiner aber feiner Unterschied