ᐅ Garten-Landschaftsbau Neubau steuerlich absetzbar?
Erstellt am: 17.05.20 07:07
Grantlhaua 18.05.20 08:20
Aber meinen Minibagger könnten sie mir schon anteilig bezahlen
20% des Materials wäre mir lieber
20% des Materials wäre mir lieber
Altai 18.05.20 09:12
haydee schrieb:
Nach Einzug und Ummeldung bis zu 6.000 Euro der Lohnkosten. Kein Material und andere Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzfee fallen auch darunter. Evtl muß du mehr als 2x teilenIch habe neulich gelesen, dass man 20k€ für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann, darunter einen Anteil von 6k€ für Handwerkerleistungen. Die Putzfee geht also extra (zusätzlich zu den 6k€), der Umzug auch. haydee 18.05.20 09:36
Bin kein Steuerberater. War der Meinung das ist für alles.
saralina87 18.05.20 09:59
Um mal Licht ins Dunkel zu bringen (und mit gefährlichem Halbwissen aufzuräumen):
Man kann grundsätzlich 20% der Lohnkosten von a) haushaltsnahen Dienstleistungen (Gartenpflege, Putzen, ...), aber Max. 20.000 Euro/Jahr absetzen und 20% der Lohnkosten von b) Handwerkerleistungen (Anlegen des Gartens, Reparaturen, ...), hierbei aber Max. 6.000 Euro/Jahr.
Man kann grundsätzlich 20% der Lohnkosten von a) haushaltsnahen Dienstleistungen (Gartenpflege, Putzen, ...), aber Max. 20.000 Euro/Jahr absetzen und 20% der Lohnkosten von b) Handwerkerleistungen (Anlegen des Gartens, Reparaturen, ...), hierbei aber Max. 6.000 Euro/Jahr.
Bookstar 18.05.20 10:49
Wiesel29 schrieb:
Wenn man es selber macht ist es deutlich günstiger als wenn man es machen lässt.
Du bekommst ja auch nur 20% der Lohnkosten bzw. noch Arbeitszeit für eingesetzte Maschinen und Anfahrtskosten. Das Material bekommst du nicht anteilsmäßig vom Finanzamt erstattet War bei uns nicht so. Haben uns viel Geld gespart durch die Beauftragung extern, unter anderem auch, weil der Gala die Materialien mit seinem Preisvorteil an uns gegeben hat. Muss aber jeder für sich selbst durchrechnen .
denz. 18.05.20 10:58
saralina87 schrieb:
Um mal Licht ins Dunkel zu bringen (und mit gefährlichem Halbwissen aufzuräumen):
Man kann grundsätzlich 20% der Lohnkosten von a) haushaltsnahen Dienstleistungen (Gartenpflege, Putzen, ...), aber Max. 20.000 Euro/Jahr absetzen und 20% der Lohnkosten von b) Handwerkerleistungen (Anlegen des Gartens, Reparaturen, ...), hierbei aber Max. 6.000 Euro/Jahr.So kenne ich es auch aber die Grenzen pro Jahr finde ich allerdings komisch. In meinen Augen wäre ein Vertauschen der Beträge sinnvoller. Man gibt doch bei der Erstellung der Außenanlagen eher 20 k€ aus, als bei Dienstleistungen wie Putzen oder Hecke schneiden.