ᐅ Frechheit siegt, Streit aus Vorkaufsrecht innerhalb Bedenkzeit
Erstellt am: 20.04.16 10:24
Bauexperte20.04.16 10:24
Sebastian79 schrieb:
Ja, aber doch keiner Privatperson - mit der Stadt kenne ich das (ich meine, die haben das fast immer), wobei man sich da VOR dem Notarvertrag eine entsprechende Bestätigung jener Stellen gibt.
So zumindest bei uns geschehen...Auch bei Privatpersonen; liegt mir gerade in anderer Sache vor. Eine Bestätigung vorab ist im Behördenapparat nicht vorgesehen. Die Erklärung gibt es erst bei Vorlage des unterschriebenen Notarvertrages und nur an den Notar gerichtet.Grüße, Bauexperte
Sebastian7920.04.16 10:27
Hier schon - glücklicherweise.
Wobei sowas ja "nur" ärgerlich wäre - aber der Passus mit den 5% öffnet Tür und Tor. Das ist für mich ein Unding, sowas im Vertrag zu lassen, denn nur die Moral könnte dann eine Person stoppen, ansonsten wäre man ja schon fast blöd, das Geld nicht abzugreifen
Wobei sowas ja "nur" ärgerlich wäre - aber der Passus mit den 5% öffnet Tür und Tor. Das ist für mich ein Unding, sowas im Vertrag zu lassen, denn nur die Moral könnte dann eine Person stoppen, ansonsten wäre man ja schon fast blöd, das Geld nicht abzugreifen
HilfeHilfe20.04.16 11:12
18k ist natürlich eine hausnummer und schmerzt. Ohne das man den Datenschutz bricht, bei der Finanzierung gibt es dadurch keine Probleme ?
Sollten die Kunden eine Finanzierung bereits unterschrieben haben ist es ein Klassiker. Im worst case ist das Grundstück weg, man hat eine Finanzierung und muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen oder schnellstmöglich der Bank eine alternative bieten.
Leider gibt es doch keine "Gutmenschen" sondern dank des Baubooms nur noch Geier.
Sollten die Kunden eine Finanzierung bereits unterschrieben haben ist es ein Klassiker. Im worst case ist das Grundstück weg, man hat eine Finanzierung und muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen oder schnellstmöglich der Bank eine alternative bieten.
Leider gibt es doch keine "Gutmenschen" sondern dank des Baubooms nur noch Geier.
Bauexperte20.04.16 11:21
HilfeHilfe schrieb:
Ohne das man den Datenschutz bricht, bei der Finanzierung gibt es dadurch keine Probleme ?Nein. Grüße, Bauexperte
Payday20.04.16 12:49
wer würde eigentlich bei einer rückabwicklung des kaufvertrages alle kosten übernehmen? das müßte ja im vorkaufsrecht ja irgendwie mit inkludiert sein. wenn es auf den vorrechtsbegünstigten zurückfällt, könnte man ja auch vom Kaufvertrag zurücktreten und der andere bleibt auf den Grundstück sitzen. sollte er die gleiche Masche noch mal nutzen ihn schön verklagen.
wozu sollte das vorkaufsrecht mit einer Entschädigung von 5% überhaupt Sinn machen? wozu ist das überhaupt ausgedacht? wie schon oben geschrieben MUSS der vorzugsberechtigte ja schon zwangsweise diese Option ziehen, einfach weil er halt 5% (hier immerhin 18000€) geschenkt bekommt.
wozu sollte das vorkaufsrecht mit einer Entschädigung von 5% überhaupt Sinn machen? wozu ist das überhaupt ausgedacht? wie schon oben geschrieben MUSS der vorzugsberechtigte ja schon zwangsweise diese Option ziehen, einfach weil er halt 5% (hier immerhin 18000€) geschenkt bekommt.
nordanney20.04.16 12:52
Im gewerblichen Bereich ist es schon fast üblich, dass jeder mal die Hand aufhält.
Im privaten Bereich eher selten, wobei hier die Frage sein wird, ob der Vorkaufsberechtigte es sich überhaupt leisten kann, das Grundstück zu erwerben oder ob er nur zockt (ich vermute letzteres, da ein Doppelhaus als Anlageobjekt i.d.R. eine beschissene Rendite gibt).
Wenn ich keine Finanzierung hätte, würde ich wahrscheinlich zocken und vom Kaufvertrag zurücktreten, da dann der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausüben MUSS.
Im privaten Bereich eher selten, wobei hier die Frage sein wird, ob der Vorkaufsberechtigte es sich überhaupt leisten kann, das Grundstück zu erwerben oder ob er nur zockt (ich vermute letzteres, da ein Doppelhaus als Anlageobjekt i.d.R. eine beschissene Rendite gibt).
Wenn ich keine Finanzierung hätte, würde ich wahrscheinlich zocken und vom Kaufvertrag zurücktreten, da dann der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausüben MUSS.
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