ᐅ Fragen zum Grundstückskauf, Grenzsteine vermessen usw.
Erstellt am: 03.10.13 18:04
SvShS14.10.13 20:15
ypg schrieb:
Auf Altlasten und Baulasten prüfen -> Ist im Grundbuch eine Baulast eingetragen? Kann ich vorher bei der Gemeinde dieses noch mal Einschauen? Im Baulastverzeichnis ist eine Last eingetragen. Diese wird aber bei Kauf gelöscht. Der Nachbar kauft diese Fläche.
ypg schrieb:
Vertrag: hast Du 14 Tage Zeit, ihn auf Herz und Nieren zu prüfen, muss man aber nicht.Du meinst doch vor Unterzeichnung?
Oder so eine Art Widerrufsfrist nach dem Unterzeichnen.
Gruß Sven
ypg14.10.13 20:41
SvS schrieb:
Du meinst doch vor Unterzeichnung?
Oder so eine Art Widerrufsfrist nach dem Unterzeichnen.
Gruß SvenVorab! Du sollst ja vorab prüfen, nach der Unterschrift ist alles fix
SvShS14.10.13 21:03
Ja haben jetzt diesen Vertragsentwurf bekommen.
Sollten wir noch mal einen Notar oder Anwalt draufschauen lassen oder ist dies überflüssig?
Sollten wir noch mal einen Notar oder Anwalt draufschauen lassen oder ist dies überflüssig?
Bauexperte14.10.13 21:52
Guten Abend,
Grüße, Bauexperte
SvS schrieb:Diese Frage beantwortet sich mit Deinem Grad des Verständnisses in den formulierten Entwurf. Verstehst und akzeptierst Du ihn, bedarf es keiner weiteren Beratung. Stehen mehrheitlich "böhmische Dörfer" vor Dir, sollte die Antwort imho nicht überflüssig lauten.
Ja haben jetzt diesen Vertragsentwurf bekommen.
Sollten wir noch mal einen Notar oder Anwalt draufschauen lassen oder ist dies überflüssig?
Grüße, Bauexperte
DG01.12.13 12:55
SvS schrieb:
Hey,
Meine Fragen kommen jetzt:
1.) Wie teuer ist es neue Steine setzen zu lassen? Das Grundstück war ja schon mal eingemessen.
2.) Darf das nur das Katasteramt machen oder auch irgendwelche Vermessungsing. ?
3.) Spart es Geld wenn wir die hinteren Steine erst setzen lasse, wenn wir es einmessen lassen wo das Haus
hinkommt? (Anfahrtskosten, "Mengenrabatt" oder ähnliches).
Bedanke mich schon mal für die Antworten.
Gruss SvenHallo Sven,
das dürfen in NDS die Katasterämter und alle öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vornehmen. In NRW würden sich die Kosten auf Basis der Gebührenordnung auch reduzieren, wenn man die Gebäudeeinmessung und Abmarkung der alten Grenzpunkte im Zusammenhang erledigt. Ob es eine entsprechende Regelung in NDS auch gibt, weiß ich derzeit nicht, würde mich aber wundern, wenn das nicht so wäre.
MfG
Dirk Grafe