H
Hendrik00720.04.17 11:27Hallo zusammen,
wir haben im letzten Herbst notariell den Kaufvertrag einer Wohnung gezeichnet und auch recht bald Post vom Finanzamt bzgl. der Grunderwerbsteuer erhalten. So weit so gut.
Nun, ein viertel Jahr danach, bekommen wir vom Finanzamt in Niedersachsen einen "Fragebogen zum Grundstückskauf", in dem wir angeben sollen, wie wir finanziert haben, welche Eigenmittel eingebracht wurden, welche Kapitalerträge und sonstige Einkünfte wir haben. Mal davon abgesehen, dass das Finanzamt vieles davon aus unserer Steuererklärung kennen müsste - was geht die meine Finanzierung an und ist das normal?
Grüße
wir haben im letzten Herbst notariell den Kaufvertrag einer Wohnung gezeichnet und auch recht bald Post vom Finanzamt bzgl. der Grunderwerbsteuer erhalten. So weit so gut.
Nun, ein viertel Jahr danach, bekommen wir vom Finanzamt in Niedersachsen einen "Fragebogen zum Grundstückskauf", in dem wir angeben sollen, wie wir finanziert haben, welche Eigenmittel eingebracht wurden, welche Kapitalerträge und sonstige Einkünfte wir haben. Mal davon abgesehen, dass das Finanzamt vieles davon aus unserer Steuererklärung kennen müsste - was geht die meine Finanzierung an und ist das normal?
Grüße
H
Hendrik00720.04.17 12:35Danke. Ich habe nach dem Betreff des Schreibens und somit wohl falsch gesucht.
Hallo,
wir haben letztes Jahr Mitte Dezember auch ein Grundstück gekauft, und nun vom Finanzamt einen Fragebogen erhalten, in dem diese nach der Nutzung des Grundstückes fragt. Konkret wird abgefragt, wie das Grundstück genutzt wird, sprich ob vermietet oder eigengenutzt. Des Weiteren ist noch ein Feld drin wann man es erworben hat bzw. wann man es veräußert hat. Der Brief beruft sich auf §88 der Abgabenordnung.
Muss ich mir jetzt Gedanken machen, dass hier versucht wird, ein Konstrukt zur nachträglichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu schaffen? Oder geht es rein um eventuelle Kapitalerträge? Dann müssten die doch erst mal die Steuererklärung abwarten, ob ich da was angebe.
Zur Einordnung: der Brief kam vom Finanzamt A, welches für uns an unserem derzeitigen Wohnort zuständig ist. Das Grundstück ist in B, vom dort zuständigen Finanzamt haben wir auch den Grunderwerbsteuer-Bescheid bekommen und bereits beglichen. Das Grundstück haben wir von der örtlichen Gemeinde direkt erworben. Allerdings auch noch am gleichen Tag den Vertrag mit der Hausbaufirma unterschrieben, da der Ort B und auch der Sitz des Hausbauers ein gutes Stück von unserem aktuellen Zuhause entfernt ist, und wir nicht die Strecke zig mal fahren wollten, wegen der paar Unterschriften.
wir haben letztes Jahr Mitte Dezember auch ein Grundstück gekauft, und nun vom Finanzamt einen Fragebogen erhalten, in dem diese nach der Nutzung des Grundstückes fragt. Konkret wird abgefragt, wie das Grundstück genutzt wird, sprich ob vermietet oder eigengenutzt. Des Weiteren ist noch ein Feld drin wann man es erworben hat bzw. wann man es veräußert hat. Der Brief beruft sich auf §88 der Abgabenordnung.
Muss ich mir jetzt Gedanken machen, dass hier versucht wird, ein Konstrukt zur nachträglichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu schaffen? Oder geht es rein um eventuelle Kapitalerträge? Dann müssten die doch erst mal die Steuererklärung abwarten, ob ich da was angebe.
Zur Einordnung: der Brief kam vom Finanzamt A, welches für uns an unserem derzeitigen Wohnort zuständig ist. Das Grundstück ist in B, vom dort zuständigen Finanzamt haben wir auch den Grunderwerbsteuer-Bescheid bekommen und bereits beglichen. Das Grundstück haben wir von der örtlichen Gemeinde direkt erworben. Allerdings auch noch am gleichen Tag den Vertrag mit der Hausbaufirma unterschrieben, da der Ort B und auch der Sitz des Hausbauers ein gutes Stück von unserem aktuellen Zuhause entfernt ist, und wir nicht die Strecke zig mal fahren wollten, wegen der paar Unterschriften.
Seid doch nicht immer so misstrauisch....
Der Bogen hat nichts mit der Grunderwerb- oder der Grundsteuer zu tun. Die Frage nach der Vermietung ist doch berechtigt, dann wird überwacht, ob ihr mit der nächsten Erklärung auch tatsächlich Einnahmen aus der Vermietung angebt. Bei einer Eigennutzung kann, wenn das Haus wie beschrieben in B liegt, eure Akte an das andere Finanzamt weitergegeben werden oder auch nur ganz profan die Adresse aktualisiert werden. Und wer angibt, ein Haus für 500.000 ohne Darlehen finanziert zu haben, aber in den letzten Jahren keine Einkünfte angegeben hat, auch keine Erbschaft oder so, oder der Eigene Betrieb angeblich jährlich nur 2000 Euro Gewinn macht, da passt dann auch etwas nicht.
Also einfach antworten, wer nicht geschummelt hat, hat auch kein Problem.
Der Bogen hat nichts mit der Grunderwerb- oder der Grundsteuer zu tun. Die Frage nach der Vermietung ist doch berechtigt, dann wird überwacht, ob ihr mit der nächsten Erklärung auch tatsächlich Einnahmen aus der Vermietung angebt. Bei einer Eigennutzung kann, wenn das Haus wie beschrieben in B liegt, eure Akte an das andere Finanzamt weitergegeben werden oder auch nur ganz profan die Adresse aktualisiert werden. Und wer angibt, ein Haus für 500.000 ohne Darlehen finanziert zu haben, aber in den letzten Jahren keine Einkünfte angegeben hat, auch keine Erbschaft oder so, oder der Eigene Betrieb angeblich jährlich nur 2000 Euro Gewinn macht, da passt dann auch etwas nicht.
Also einfach antworten, wer nicht geschummelt hat, hat auch kein Problem.
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