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ᐅ Frage zur Klausel Abtretung von Darlehensforderungen


Erstellt am: 28.06.2016 23:16

Redsonic 28.06.2016 23:16
Hallo zusammen,

in unserem zu unterzeichnenden Darlehensvertrag findet sich ein "Hinweis zur Abtretung und Übertragung von Darlehensforderungen" der mich jetzt doch verunsichert.

"Forderungen aus dem Darlehensverhältnis können an Dritte abgetreten werden. Der Darlehensgeber kann das Vertragsverhältnis ohne Ihre Zustimmung auf andere Personen übertragen, z. B. bei einer Umstrukturierung des Geschäfts."

Die Interhyp sagte mir nun, ich soll mir keine Sorgen machen, weil die Konditionen sich auch dann nicht verändern würden. Gleichzeitig findet sich wohl kaum eine Bank, bei der das anders wäre. Dennoch finde ich das sehr frei formuliert.

Was sagt ihr? Ist das kritisch?
Viele Grüße

toxicmolotof 29.06.2016 01:22
Es finden sich sehrwohl Banken, diecauf diese Klausel auf Wunsch verzichten oder diese erst gar nicht nutzen.

Insofern kannst du den Berater wohl eher als Verkäufer enttarnen und dazu nichtmal ein sehr guter.

Fakt ist aber: Pacta sunt servanda. Verträge müssen eingehalten werden.

Schwierig wird es nur dann, wenn der Gläubiger statt der xy-Bank plötzlich im Ausland sitzt oder was weiß ich wer ist.

Ganz davor schützen kann man sich eh nicht, wenn anstatt des Darlehens gleich die ganze Bank gekauft wird.

Unter Banken sehe ich den Darlehensverkauf recht unkritisch, es soll aber schon Fälle gegeben haben, die unnötigen Stress verursacht haben.

ONeill 29.06.2016 07:24
Meine Bank hat die Abtretung explizit ausgeschlossen, daher kann ich nicht bestätigen, dass man kaum eine Bank findet.

lastdrop 29.06.2016 09:11
Mit Banken vor Ort kann man einen Verzicht auf diese Klausel schon mal verhandeln. insbesondere wenn man einen guten Bezug zum Kundenbetreuer hat. Oftmals behalten sich Banken aber auch dann das Recht vor, den Kredit zu übertragen, wenn er notleidend wird.

Bei Direktbanken dürfte ein Verzicht schwierig bis gar nicht zu verhandeln sein, weil deren Infrastruktur nicht darauf ausgelegt ist, Vertragsbedingungen individuell zu verhandeln.

Ich sehe kein größeres Problem in der Übertragung, insbesondere wenn ich davon ausgehe, dass ich die nächsten 10-20 Jahre mit der finanzierenden Bank nicht mehr sprechen werde (muss) und nur tilge und Zinsen bezahle.

Wenn ich aber am Limit finanziert hätte oder das Risiko nicht ausschließen kann, dass ich Vertragsanpassungen benötigen werde, würde ich mir das genauer anschauen.

Payday 30.06.2016 18:03
vor paar jahren gab es beim verkauf von solchen verträgen ein schlupfloch, das die kreditnehmer unter umständen in gewaltige probleme stürzte.
2008 wurde deshalb das risikobegrenzungsgesetz (googeln) verabschiedet.
verhandelnübertragungklausel