Frage zur Bestimmung der Grundflächenzahl

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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M

mabra1001

So eine 2te Grundflächenzahl-Zahl oder irgend einen Hinweis konnte ich ehrlich nicht finden,habe eben noch mal durchgeschaut

Ja, dass dies auch ein nicht zuständiger Beschäftigter wissen sollte,denke ich auch.. Naja nun ist's so.. Ich soll mich nächste Woche noch mal melden

Ich bin jetzt aber erst einmal beruhigt, dass ihr sagt, dass es da noch etwas anderes gibt..Also denke ich jetzt mal positiv Weil dann gibt es da bei uns bestimmt auch noch irgend eine Regelung

Vielen Dank für die Hilfe!
 
S

Sebastian79

Kenne auch keine zweite Zahl - bei uns stand das auch nicht im Bebauungsplan, sondern war im kommunalen Baurecht (?) verankert.
 
B

Bauexperte

Kenne auch keine zweite Zahl - bei uns stand das auch nicht im Bebauungsplan, sondern war im kommunalen Baurecht (?) verankert.
Abweichend vom Bebauungsplan darf mit einem Erker/Wintergaren/Zwerchgiebel das Baufenster im Bereich "x" um "y" Meter überschritten werden ... oder vergleichbar

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
sirhc

sirhc

Ich habe ein Bauherrenbuch von der Stiftung Warentest.
Dort ist beschrieben dass Flächen wie Wege, Zufahrten etc. mit 50% der Fläche angerechnet werden.
Ich glaube es war dort so formuliert als wäre es allgemeingültig.
Habe mich damit aber noch nicht näher auseinandergesetzt.
 
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