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ᐅ Frage zum eff. Jahreszins


Erstellt am: 05.06.16 20:50

Becker84 05.06.16 20:50
Hallo, wir waren bei zwei Darlehensgebern, um uns zu informieren wie viel möglich ist usw.

Beim ersten habe ich stehen 1,95% Zins und 2,64% eff. Jahreszins*. (*Die Berechnung des eff. JZ erfolgte gem. § 6 PAmgV für die Gesamtlaufzeit unter Annahme einer Darlehensversicherung durch Grundschuldeintragung).

Beim zweiten habe ich nichts schriftlich bekommen, nur die Aussage dass man immer den nominalen Zins vergleichen müsse, weil in den effektiven Zins noch alle Versicherungen mit rein gerechnet werden.
Des Weiteren geht Nr. Zwei davon aus, dass auch die Kontoführung sowie alle Versicherungen bei Ihnen laufen.

Für uns, Freunde/Bekannte und das Internet ist der eff. Jahreszins der den man auch bezahlt durch die Rate. Versicherungen zahlt man m. E. nach separat. 😕

Wenn ich bei Interhyp was eingebe steht da z.B. 2,00% gebundener Sollzins und 2,06% effektiver Jahreszins.

Dass mich zwei relativ seriöse Banken beide veräppeln wollen kann ich auch nicht glauben. 😳
Wenn ich in einen Baufinanzierungsrechner die Raten eingebe, lande ich Definitiv bei den 2,64%. 🙁

P.S. Laufzeit betrug bei Nr. Eins 23 Jahre. Davon 14 Jahre Bausparvertrag.

P.S.2: Im PAmgV steht:
(3) In die Berechnung des anzugebenden effektiven Jahreszinses sind als Gesamtkosten die vom Verbraucher zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten einzubeziehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Zu den sonstigen Kosten gehören:
1.
Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos, Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem sowohl Geschäfte auf diesem Konto getätigt als auch Verbraucherdarlehensbeträge in Anspruch genommen werden können, sowie sonstige Kosten für Zahlungsgeschäfte, wenn die Eröffnung oder Führung eines Kontos Voraussetzung dafür ist, dass das Verbraucherdarlehen überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird;
2.
Kosten für die Immobilienbewertung, sofern eine solche Bewertung für die Gewährung des Verbraucherdarlehens erforderlich ist.

Da steht nix von Versicherungen.

77.willo 05.06.16 21:10
Becker84 schrieb:
Hallo, wir waren bei zwei Darlehensgebern, um uns zu informieren wie viel möglich ist usw.

Beim ersten habe ich stehen 1,95% Zins und 2,64% eff. Jahreszins*. (*Die Berechnung des eff. JZ erfolgte gem. § 6 PAmgV für die Gesamtlaufzeit unter Annahme einer Darlehensversicherung durch Grundschuldeintragung).

Beim zweiten habe ich nichts schriftlich bekommen, nur die Aussage dass man immer den nominalen Zins vergleichen müsse, weil in den effektiven Zins noch alle Versicherungen mit rein gerechnet werden.
Des Weiteren geht Nr. Zwei davon aus, dass auch die Kontoführung sowie alle Versicherungen bei Ihnen laufen.

Für uns, Freunde/Bekannte und das Internet ist der eff. Jahreszins der den man auch bezahlt durch die Rate. Versicherungen zahlt man m. E. nach separat. 😕

Wenn ich bei Interhyp was eingebe steht da z.B. 2,00% gebundener Sollzins und 2,06% effektiver Jahreszins.

Dass mich zwei relativ seriöse Banken beide veräppeln wollen kann ich auch nicht glauben. 😳
Wenn ich in einen Baufinanzierungsrechner die Raten eingebe, lande ich Definitiv bei den 2,64%. 🙁

P.S. Laufzeit betrug bei Nr. Eins 23 Jahre. Davon 14 Jahre Bausparvertrag.

P.S.2: Im PAmgV steht:
(3) In die Berechnung des anzugebenden effektiven Jahreszinses sind als Gesamtkosten die vom Verbraucher zu entrichtenden Zinsen und alle sonstigen Kosten einschließlich etwaiger Vermittlungskosten einzubeziehen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Verbraucherdarlehensvertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind. Zu den sonstigen Kosten gehören:
1.
Kosten für die Eröffnung und Führung eines spezifischen Kontos, Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem sowohl Geschäfte auf diesem Konto getätigt als auch Verbraucherdarlehensbeträge in Anspruch genommen werden können, sowie sonstige Kosten für Zahlungsgeschäfte, wenn die Eröffnung oder Führung eines Kontos Voraussetzung dafür ist, dass das Verbraucherdarlehen überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird;
2.
Kosten für die Immobilienbewertung, sofern eine solche Bewertung für die Gewährung des Verbraucherdarlehens erforderlich ist.

Da steht nix von Versicherungen.

Der größere Unterschied bei deinem Fall kommt durch einen Bausparvertrag zustande. Dieser kostet heutzutage mehr Gebühren als er Zinsen bringt in der Ansparungsphase. Ich würde aktuell von allen Finanzierungen abraten die einen Bausparvertrag enthalten. In der Regel werden die mit Panikmache in Bezug auf steigende Zinsen verkauft. Die beste Absicherung hiergegen ist aktuell aber eine hohe Tilgung.

Der kleine Unterschied zwischen nominal und effektiv bei normalen Darlehen beruht in der Regel nicht auf versteckten Gebühren, sondern in der monatlichen Zahlung der Rate und Zinsen. Für den Effektivzins wird das auf Tagesbasis gerechnet um alle Angebote vergleichbar zu machen.

toxicmolotof 05.06.16 21:53
Beide Anbieter gehören aus verschiedenen Gründen in die Tonne.

Fordere von beiden Anbietern sowohl den Nominalzins, den Effektivzins, und eine Aufstellung über alle Kosten in Euro, die den Effektivzins beeinflussen.

Dann hast du alle Dinge, um tatsächlich vergleichen zu können.

Nur der Effektivzins ist falsch, ebenso nur der Nominalzins. Beide können nur eine Orientierung geben. Wichtig ost zz wissen, welche Annahmen getroffen worden sind.

86bibo 05.06.16 22:09
Der effektivzins bezieht sich auf ein annuitätendarlehen. Bei einem Annuitätendarlehen sollte der nicht mehr als 0.02 höher als der sollzins sein. Bei einem Bausparvertrag tilgt man in der ansparphase nicht, sodass man zwar relativ wenig Zinsen (in Prozent) zählt, diese aber konstant über die ansparphase laufen, während beim,annuitätendarlehen monatlich etwas getilgt wird und somit die monatlichen Zinsen mehr und mehr sinken. Hier muss man tatsächlich eher mit den effektivzinsen rechnen, wobei das auch noch sehr schwammig ist.

Beim Bausparvertrag zahlt man derzeit höhere effektivzinsen als beim annuitätendarlehen. Dafür kann man sich einen festen anschlusszins sichern, der wohl zwischen 2 und 2,5% liegen dürfte. Liegt der zu in 15 Jahren über diesem Zinssatz, geht die Rechnung auf, wenn nicht, hat man im Zweifelsfall zu viel gezahlt. Dafür hat man jedoch den gesicherten Zins. Jeder muss selbst wissen, wie viel Sicherheit man braucht. Wenn man innerhalb von 20 Jahren tilgen kann, gibt es bessere Varianten. Geht die Finanzierung über die 25 Jahre hinaus, sollte man mal darüber nachdenken, da nach 15 Jahren noch mehr als 50% der Summe offen bleibt.

toxicmolotof 05.06.16 22:12
86bibo schrieb:
Der effektivzins bezieht sich auf ein annuitätendarlehen. Bei einem annuitätendarlehen sollte der nicht mehr als 0.02 höher als der sollzins sein.

Wo hast du das denn her? Zur Zeit stimmt das wohl wegen des historisch niedrigen Zinssatzes, gilt aber nicht pauschal.

Der Unterschied ist abhängig von Nominalzins und vereinbartem Zahlungsrhytmus.

86bibo 05.06.16 22:20
Ich spreche natürlich von der aktuellen Situation und nicht vor 10 oder 15 Jahren.
effektivzinsensollzinsbausparvertragversicherungenannuitätendarlehenjahreszinsnominalzinsrategebührenansparphase