ᐅ Förderprogramme für unseren Hausbau
Erstellt am: 21.10.16 21:31
ONeill 22.10.16 09:20
Alex85 schrieb:
KFW 455 fällt raus, Bafa auf Luft-Wasser-Wärmepumpe ist wie schon geschrieben nicht ganz leicht.
Guck mal, was auf Landesebene geht. In NRW kann man z.B. noch 1000€ für die Lüftung bekommen.
Regionale Netzbetreiber/Stromversorger haben manchmal auch überraschend gute Förderungen in deren Region.Welches Programm mit der Lüftung ist das? Welche Förderung ist das? McEgg 22.10.16 12:12
Danke für die Antworten.
Das mit KfW 455 ist natürlich schade. Wenn ich es weglasse und nachrüste bekomme ich es gefördert, wenn ich es von Anfang an einplane, bekomm ichs nicht gefördert. Naja, so ist das dann halt.
Auf Landesebene hab ich nichts mehr finden können...
Zusammengefasst kann man dann wohl sagen, dass ich mit KfW 153 und KfW431 rechnen kann. KfW124 muss man schauen ob es sich lohnt und BAFA wird wohl eher nichts/schwer.
Das mit KfW 455 ist natürlich schade. Wenn ich es weglasse und nachrüste bekomme ich es gefördert, wenn ich es von Anfang an einplane, bekomm ichs nicht gefördert. Naja, so ist das dann halt.
Auf Landesebene hab ich nichts mehr finden können...
Zusammengefasst kann man dann wohl sagen, dass ich mit KfW 153 und KfW431 rechnen kann. KfW124 muss man schauen ob es sich lohnt und BAFA wird wohl eher nichts/schwer.
Alex85 22.10.16 12:15
Hat RLP keine Wohnbauförderung? In NRW gibt's sowas, die Einkommensgrenzen Decken auch längst nur nicht niedrige Einkommen ab. Man muss aber bei den Konditionen aufpassen, ob das wirklich lohnt und zu einem passt (z.B. 0,5% Zinsen fixiert, aber da kommen im Kleingedruckten noch mal 0,5% Gebühren p.a darauf und dergleichen). In Bayern scheint es auch was zu geben hinsichtlich Energiestandards (10.000 Häuser Programm), Passivhausstandardförderung usw.
McEgg 22.10.16 12:22
Naja, es gibt das "ISB-Darlehen Wohneigentum". Da heißt es aber:
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Eheleute, alleinerziehende Elternteile, Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, wenn das Einkommen der Antragsteller und ihrer Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenze des § 13 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) um nicht mehr als 60 Prozent übersteigt.Der § 13 sagt für einen Zweipersonenhaushalt sind das 21.500 Euro. Sind dann bei +60% (wenn ich mich nicht verrechnet habe) 34.400 €. Ich gehe mal davon aus, dass von Jahresbrutto die Rede ist.
MarcWen 24.10.16 15:36
Alex85 schrieb:
progres.nrw Markteinführungsprogramm.Oh man, da war eine Leuchte am rechnen.
Einfamilienhaus----> 1.000 Euro
Mehrfamilienhaus----> 600 Euro bei 3 Einheiten und 3 Anlagen.
Alex85 24.10.16 15:46
MarcWen schrieb:
Oh man, da war eine Leuchte am rechnen.
Einfamilienhaus----> 1.000 Euro
Mehrfamilienhaus----> 600 Euro bei 3 Einheiten und 3 Anlagen.Es mag auch auf die Zielsetzung der Subvention ankommen, wer wie viel bekommen soll.
Aber hast schon recht, schaut total dämlich aus