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ᐅ Flurstück Rechtsfrage zum Umgang der Bank


Erstellt am: 25.07.19 20:09

Tassimat28.07.19 10:18
Escroda schrieb:

Das kommt auf den Sachbearbeiter der Bank an. Ein fachkundiger und gewissenhafter Mitarbeiter hält sich nicht an den Nutzungsarten im Grundbuch auf.
Moment mal, wenn vorher Bauland eingepreist wurde, aber jetzt ein Teil nur noch Erholungsgebit sind (wie viel eigentlich), dann muss sich zwangsläufig was ändern, weil ggf. nur noch ein Haus statt drei gebaut werden können. Das senkt den Wert erheblich. Und das soll ein gewissenhafter Mitarbeiter einer Bank einfach so hinnehmen?
Escroda28.07.19 10:31
Tassimat schrieb:

wenn vorher Bauland eingepreist wurde
Wie ist denn diese Einpreisung zu Stande gekommen? Die Bank sollte vor der Kreditvergabe eine Wertermittlung durchgeführt haben. Wenn das am Schreibtisch nur auf Grundlage des Grundbuchauszuges geschehen ist, ist das unseriös. Man muss sich schon von der Richtigkeit überzeugen und auch die geplanten Nutzungsmöglichkeiten oder -beschränkungen berücksichtigen.
Tassimat schrieb:

weil ggf. nur noch ein Haus statt drei gebaut werden können.
Das ist aber nicht von der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskatatster / Grundbuch abhängig, sondern vom aktuell geltenden Planungsrecht.
Tassimat28.07.19 11:05
Escroda schrieb:

Man muss sich schon von der Richtigkeit überzeugen und auch die geplanten Nutzungsmöglichkeiten oder -beschränkungen berücksichtigen.
So wie ich das sehe haben sich die Nutzungsmöglichkeiten geändert, bzw. entsprechen nicht den mit der Bank abgesprochenen Erwartung von vollem Bauland.

Mehr Details und Fakten könnten helfen.
Bertie28.07.19 18:55
Vorher Wald, Garten und Erholungsfläche (3 Flurstücke). Nun komplett Erholungsfläche (1 Flurstück) (Baugenehmigung liegt für ein EH vor). Da der Grundbuchauszug zunächst nicht aktualisiert ausgehändigt wurde (Fehler in der Behörde, ausgeräumt durch Katasteramt), kam bei der Bank Fragen auf. Dies hat sich allerdings geklärt. Die Bank hat den Kredit genehmigt, weil sie wohl auch gesehen haben, dass die Fragen aufgrund der vorliegenden Baugenehmigung merkwürdig sind.
Ohnehin, eine Bebauung in 2. Reihe ist aufgrund dessen, dass auf der gesamten Straße nicht so gebaut wurde, sondern in quasi einer Flucht, von Planungsseite aus, sowieso nicht vorstellbar. Unser Haus wird stehen auf allen drei alten Teilen des Flurstücks.
Dennoch ist natürlich richtig, dass nicht ich, das Grundstück bewertet habe, sondern die Bank und ich konnte lediglich vortragen, dass auf dem Grundstück, wie es in der Genehmigung steht gebaut werden darf.

Da das Katasteramt erst nach der Gebäudeeinmessung die Eintragung zur Baufläche macht, frage ich mich, ob dies rein theoretisch, noch zu Problemen mit der Bank führen könnte. Die Bank sagte mir, dass wenn es soweit ist, ich den neuen Auszug ja einfach einreichen kann.

Bei der Bank handelt es sich um eine seriöse, sehr bekannte Bank.
Escroda28.07.19 21:52
Bertie schrieb:

Dies hat sich allerdings geklärt.
Dein zweiter Beitrag ist von Freitag 21:54h. Was konnte denn da noch geklärt werden?
Was genau ist jetzt dein Problem? Du hast einen genehmigten Kredit und einen genehmigten Bauantrag - los geht's.
Bertie schrieb:

frage ich mich, ob dies rein theoretisch, noch zu Problemen mit der Bank führen könnte.
Sind denn noch Fragen offen?
baulandnutzungsmöglichkeitenerholungsflächebaugenehmigungkatasteramtkreditgrundstück