Wenn man ein Auto einfach nur in einen Unterstand fahren will braucht man ja nur Stehhöhe am Ausstiegsplatz. Mit der geringen Höhe müsste man doch auch um die Kubikmeterauflagen zum umbauten Raum in NRW drumrumkommen. Ich denke an 4m lang, 2m breit und 1,3m hoch mit Luke beim Ausstieg. Macht 10,4 m3 . Dann kann das kleine Auto irgendwo ohne Baugenehmigung unterstehen oder?
StevoBrun schrieb:
Ich will neben meine Garage noch ein Carport setzen, am liebsten Anlehncarport, also bedarf es einer Genehmigung? Wenn ich es freistehend daneben stelle, ist es genehmigungsfrei?Das ist jedenfalls meine Meinung. Der Gesetzgeber schweigt dazu. Urteile dazu sind mir keine bekannt.hampshire schrieb:
Gilt das ebenfalls für eine Gartenhütte?Nein. Für die Gartenhütte gelten 75m^3 bezüglich der Genehmigungsfreiheit. Bei Grenzbebauung sind die Privilegierungsgrenzen zu beachten (z.B 30m^3).H
hampshire13.02.20 23:12Escorda, Du bist einfach super! Danke.
Solange ich also ein paar Meter Abstand zu den Nachbarn halte kann ich ein 5 x 4m Häuschen mit 2,5m Deckenhöhe bauen - das wären mindestens 20m von der Grundstücksgrenze vom nächsten Nachbarn entfernt,
Solange ich also ein paar Meter Abstand zu den Nachbarn halte kann ich ein 5 x 4m Häuschen mit 2,5m Deckenhöhe bauen - das wären mindestens 20m von der Grundstücksgrenze vom nächsten Nachbarn entfernt,