Firmensitz des Vorbesitzers von unserer Meldeadresse entfernen lassen

5,00 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Firmensitz des Vorbesitzers von unserer Meldeadresse entfernen lassen
>> Zum 1. Beitrag <<

T

Tamstar

Ist die Firma pleite und erwartest Du freie Inkassounternehmer ;-) die mit dem Rammbock bei Dir anklopfen oder als Anzahlung Deinen Lamborghini klauen ?
Dass da böse Bauherren vor der Tür stehen, halte ich hinsichtlich der Qualität seiner Ausführung am Haus für gar nicht so unwahrscheinlich :D

Aber ich möchte das einfach aus Prinzip nicht. Ich finds auch ne Frechheit, dass da noch Leute in unserem Haus gemeldet sind, aber das kann man lösen, bei der Firma weiß ich nicht, wie.

Da läuft halt vieles ziemlich....shady... da wollen wir nicht mit drinstecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

guckuck2

Für diese Verzeichnisdienste kann er ja nicht unbedingt etwas.
Wenn es ne Kapitalgesellschaft ist, lässt sich der Firmensitz ja im Unternehmensregister offiziell nachvollziehen
 
11ant

11ant

Wenn es ne Kapitalgesellschaft ist, lässt sich der Firmensitz ja im Unternehmensregister offiziell nachvollziehen
Bei Personengesellschaften ebenfalls.
Nur das Handelsregister ist offiziell und auch aktuell zu halten. Private Register haben es mit dem Staubwischen nicht eilig, da stehen gerne auch heute noch "Wahrheiten" (oder so ähnlich) aus D-Mark-Zeiten drin.
 
Musketier

Musketier

Nur weil die bei Myhammer,Branchenbuch und Firmenwissen noch als Adresse drin sind, ist die Firma doch nicht automatisch dort noch gemeldet.
Ob die noch dort gemeldet ist, wirst du vermutlich am ehesten beim Gewerbeamt in deiner Stadt erfahren. Falls die tatsächlich noch dort gemeldet sind, geht das Gewerbeamt der fehlenden Ummeldung nach.

Firmenwissen ist von der Creditreform. Die ziehen sich Daten z.B. aus Handelsregister, Bilanzen usw. Jetzt ist die Frage, welche Rechtsform das Unternehmen hat oder hatte, ob überhaupt noch Bilanzen einzureichen sind.
Ich würde die einfach per Mail anschreiben und um Prüfung bitten, da die Firma nicht mehr dort ansässig ist.

Bei Myhammer kannst du unten einen Hinweis zur Firma geben.

Bevor ich eine Anzeige schreiben würde oder Texte im Forum posten würde, würde ich einen vorgefertigten Text an die Portale senden und wäre fertig.
 
G

guckuck2

Bei Personengesellschaften ebenfalls.
Jup. Nun hängt es aber von der Rechtsform ab, ob eine Eintragungspflicht besteht. Bei Einzelunternehmern wäre das nämlich afaik nicht der Fall, da Handwerker Nichtkaufmänner sind.

@Musketier hat aber die richtige Stelle benannt, die es zweifelsfrei klären könnte.
Ein veraltetes Inserat bei myhammer würde mich nicht jucken.
 
T

Tamstar

Bevor ich eine Anzeige schreiben würde oder Texte im Forum posten würde, würde ich einen vorgefertigten Text an die Portale senden und wäre fertig.
Jedes Portal einzeln anschreiben? Würde sicher länger dauern als 3 Posts hier im Forum.

Ich würde die einfach per Mail anschreiben und um Prüfung bitten, da die Firma nicht mehr dort ansässig ist.
Das werde ich versuchen, danke.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben