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ᐅ Finanzierungsbestätigung ab wann rechtsverbindlich für die Bank?


Erstellt am: 27.02.17 11:59

Winniefred27.02.17 11:59
Uns interessiert ein Haus. Wir sollten für den Verkäufer neben dem Kauanfgebot eine vorläufige Finanzierungsbestätigung liefern. Unsere Hausbank hatte uns zunächst ein unverbindliches Angebot gemacht, dann anhand 90% der Unterlagen von uns und zum Objekt folgende Erklärung abgegeben:

"
Sehr geehrte Frau X,

sehr geehrter Herr Y,


vielen Dank für Ihre Anfrage zur Immobilienfinanzierung und die ersten aussagekräftigen Unterlagen.


Hiermit bestätige ich Ihnen, dass wir Sie gern bei der Finanzierungsanfrage begleiten.

Die verbindliche Prüfung erfolgt nach Einreichung aller Objekt- und Bonitätsunterlagen durch die XYZ-Bank.



Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen"

So. Freitagnachmittag 14 Uhr fällt dem Makler ein, dass dies dem Verkäufer nicht reicht. Das wäre nicht "verbindlich" genug. Eine verbindliche/rechtsverbindliche Zusage würde man aber nicht brauchen, nur eben etwas, was "verbindlicher klingt". Tja. Natürlich kriegte ich um die Uhrzeit keine Vor-Ort-Bank mehr ran und die Eigentümer haben sich über das Wochenende für einen Käufer entschieden.

Nun meine Frage: Wie soll denn eine noch verbindlichere Finanzierungsbestätigung aussehen, wenn diese noch nicht rechtsverbindlich für die Bank ist? Es fehlten unter anderem ein paar wenige detaillierte Unterlagen zum Objekt, die der Makler weder uns noch anderen Interessenten beschaffen konnte oder wollte. Andere Interessenten können kaum etwas "Verbindlicheres" vorgelegt haben.

Wie sah das bei euch aus, wie waren die Formulierungen? Unser Bankberater sagte ohne 100% der Unterlagen und ohne eine endgültige Prüfung im Hauptsitz könne er nicht noch verbindlicher werden.

Das Haus ist nun sicherlich weg, aber für die Zukunft sind wir dann vielleicht schlauer. Man muss hier wahnsinnig schnell sein. Wir hatten für alles lediglich 3,5 Tage Zeit!
Felix198927.02.17 12:47
Hallo,

also ich hatte ein ähnliches Problem. Bei mir war es aber so das ich den Notarvertrag nicht unterschreiben wollte, ohne eine Bestätigung von einer Bank zu haben das mir eine Finanzierung in Höhe des benötigten Kapitals gibt.

Haus Dienstags besichtigt, zwei Stunden später angerufen und gesagt wir haben Interesse. Makler hat dann Mittwoch angerufen das wir es bekommen und wollte gleich für die Woche darauf ein Notartermin machen. Hatte ich kein Problem wollte aber eine Zusage von irgend einer Bank.

Also habe ich dem Makler gesagt dann fragen wir doch mal bei ihrer Bank an. Wenn die bereit sind das mir schriftlich zu geben dann Unterschreibe ich.

Natürlich konnten sie es nicht. mmuuahahha Ich habe alles abgeliefert was

Also habe ich mir eine andere Bank gesucht und gefunden die mir das innerhalb von 5 Tagen gemacht haben ohne das ich eine Verpflichtung eingehen musste, da ich ja auch die besten Konditionen am Markt wollte.

Bei mir stand in dem Schreiben drin das sie mir die benötigte Summe XY zu den genannten Konditionen zusichern wenn ich das denn möchte.

Habe dann aber persönlich mit dem Verkäufer gesprochen und konnte mit ihm ganz entspannt auch den Notartermin um 4 Wochen verschieben, so hatte ich genug Zeit mir das beste am Markt aussuchen.

Banken machen das nicht mehr gerne in der Regel da es seid 01.03. 2016 neue EU-Gesetze gibt, bei der VErgabe von Krediten.

Und wichtig ist wenn der Vertrag erst mal unterschrieben ist und die keine Finanzierung bekommst, hast du ganz schöne kosten an der Backe. Auf dieses Spiel wollte ich mich nicht einlassen.
toxicmolotof27.02.17 12:59
Das, was du dort zitierst ist eine unverbindliche Zusage.

Unverbindlich deshalb, weil anscheinend Objektunterlagen und Bonitätsunterlagen fehlen.

Welche 10% der Unterlagen fehlen denn?

Wenn es sich um Eure Unterlagen handelt, habt ihr den schwarzen Peter und seid selbst schuld. Fehlen Objektunterlagen, den Verkäufer bitten, diese schnellstmöglich zu liefern.

Mir wäre diese Formulierung als Verkäufer auch deutlich zu wischiwaschi, denn die sagt rein gar nichts aus und ist förmlich wertlos.
ypg27.02.17 13:01
Der Brief der Bank ist eine gängige Zusage, sofern es der Bank möglich ist.
Es sollte dem Verkäufer ausreichen, zumindest sieht er, dass ihr Euch kümmert und bei der Bank vorgesprochen habt.
Es gibt immer viele Kaufinteressenten, die "ich kaufe" rufen, aber noch nicht einmal ihre eigenen Zahlen kennen, geschweige sich um die Möglichkeit einer Finanzierung gekümmert haben.

Da verstehe ich den Makler nicht, der die Aufgabe hat, dieses Formblatt der Bank den (ahnungslosen) Verkäufern zu erklären.

Ich hoffe für Dich, dass diese Enttäuschung ein Einzelfall bleiben wird.


In aller Kürze Grüsse
Alex8527.02.17 13:44
Habe in einem Angebotsverfahren für ein städtisches Baugrundstück bereits Finanzierungsnachweise beibringen müssen. Dort reichte ein Finanzierungsangebot eines Vermittlers. Zu sehen waren die Summen, Konditionen und der potenzielle Kreditgeber. Hat gereicht (und war schon ein paar Monate alt).
Nordlys27.02.17 13:45
ypg schrieb:
Der Brief der Bank ist eine gängige Zusage, sofern es der Bank möglich ist.
Es sollte dem Verkäufer ausreichen, zumindest sieht er, dass ihr Euch kümmert und bei der Bank vorgesprochen habt.
Es gibt immer viele Kaufinteressenten, die "ich kaufe" rufen, aber noch nicht einmal ihre eigenen Zahlen kennen, geschweige sich um die Möglichkeit einer Finanzierung gekümmert haben.

Da verstehe ich den Makler nicht, der die Aufgabe hat, dieses Formblatt der Bank den (ahnungslosen) Verkäufern zu erklären.

Ich hoffe für Dich, dass diese Enttäuschung ein Einzelfall bleiben wird.


In aller Kürze Grüsse
Wenn da mal nicht einer auftauchte mit Cash und 5000,- Mehrgebot....
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