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ᐅ Finanzierung ungleicher Eigenkapital-Verhältnissen unverheirateter Partner


Erstellt am: 09.05.15 01:27

globetrotter09.05.15 01:27
Hallo zusammen,

vorweg genommen: Es ist mir durchaus bewusst, dass ich mit meiner Anfrage vermutlich etwas Kopfschütteln bei einigen hier verursachen werde, aber ich als Kopfmensch versuche die Unwägbarkeiten der Zukunft zumindest etwas abzusichern.
Meine Partnerin (34) und ich (35) wollen den Hausbau vorantreiben, wobei wir aktuell von Kosten in Höhe von 300 000 bis 350 000 € ausgehen.
Nun ist es so, dass wir, obwohl wir bereits 16 Jahre zusammen sind, immer noch unverheiratet sind und auch getrennte Konten haben. Ich hätte aktuell etwa 130000 € Eigenkapital (inkl. Riester) zur Verfügung, meine Partnerin etwa 30000 €.
Ziel ist es, dass jeder die Hälfte der Kosten für den Bau trägt. Doch wie stellt man das möglichst fair an, auch um abzusichern, dass keiner den andern übervorteilen kann für den Fall der Fälle, dass die Beziehung doch in die Brüche gehen sollte. Wenn wir für das Rechenbeispiel jetzt von Kosten in Höhe der 300 k€ ausgehen und ich mein komplettes Eigenkapital einbringe würde ich ja "nur" noch 20000 € benötigen, meine Partnerin dagegen 120000 €, so dass ich von der gemeinsamen Rate nur ein Siebtel bezahlen müsste. Dann hätten wir bzw. im Zweifel ich allerdings im hoffentlich nie eintretenden Trennungsfall das Problem, dass die Bank sicher auf uns beide zukommen würde, da rechtens natürlich jeder die Hälfte der Rate zahlen müsste.
Aufgrund dessen würde ich fast dazu tendieren, doch nur das gleiche Eigenkapital einzubringen wie meine Partnerin, um alles sauber halbe / halbe zu teilen, auch wenn man dadurch im Endeffekt etwas teurer kommt.
Spielt bei der Finanzierung durch die Bank in so einem Fall für den angebotenen Zins nur das Eigenkapital eine Rolle, was man in den Bau einbringt, oder auch das tatsächlich vorhandene? Oder muss man in gewissem Maße sogar das zur Verfügung stehende Eigenkapital auch einbringen?

Viel Glück
EveundGerd09.05.15 09:06
Deine Fragen solltest Du, zusammen mit Deiner Partnerin, bzgl. Finanzierung mit einer Bank Eures Vertrauens und bzgl. Aufteilung im Trennunfsfall mit einem Notar besprechen.
Mit einem Vertrag ließe sich Euer Problem im “Innenverhältnis“ sicher lösen.
Bei der Bank könntet Ihr dann “gemeinsam“ auftreten.

Euer Fall ist nicht ungewöhnlich, bedarf lediglich einer zusätzlichen Absicherung.
lalala2109.05.15 19:59
Wir hatten das gleiche Problem. Zusätzlich war mein Partner selbstständig. Am Ende hab ich “allein“ gebaut. Finanzierung ist so ausgelegt, dass ich es allein zahlen kann. Haben mittlerweile geheiratet und für uns war auch klar nur mit Ehevertrag da ich nicht's von seinem Elternhaus will und umgekehrt. Und für seine Eigenleistung wohnt er jetzt mietfrei
Komisch finden das nur Leute, die nicht offen mit einander reden.
Wäre aber auch mit Notar machbar wer wie viel zahlt und bei der Bank wäre es ganz normal auf uns beide gelaufen.
Pumbaa09.05.15 22:29
Da mein Mann das Grundstück schon besessen hat, haben wir dieses zu den Kosten des Hauses dazugerechnet und sind im Grundbuch mit den entsprechenden Anteilen am Gesamtwert eingetragen. Mein Mann besitzt also etwas mehr von unserem Haus, entsprechend des damalig eingesetzten Eigenkapitals. Das ist notariell kein großer Akt und war uns damals wichtig.
Ach ja, Ehevertrag haben wir auch
Payday10.05.15 10:27
eigentlich ist das relativ einfach. das Haus/Grundstück gehört zu den teilen denjenigen, der im Grundbuch steht. wenn du zb 70% vom ganzen Kuchen zahlen willst, kannst du auch 70% Eigentümer des Hauses im Grundbuch werden. das Grundbuch zählt, alles andere (extra Verträge usw) sind mehr als vage und könnten vor Gericht ziemlich zerfetzt werden. wenn Person a im Grundbuch steht, aber nie einen Cent eingezahlt hat, weil Person b alle raten bezahlt hat, gehört das Haus ganz allein Person a.

wenn ihr halbe halbe machen wollt, dann könnt ihr natürlich jeder euer ganzes Eigenkapital reinpumpen und sie zahlt danach mehr monatliche Beiträge. das juckt auch nicht die Bank, wo denn das Geld herkommt.

wir haben derzeit eine ähnliche Situation, ich bringe 60000-70000 Eigenkapital ein, sie hat sogar schulden bei mir (1 gebrauchtes Auto). die monatlichen raten werden 50-50 aufgeteilt. ich wollte eigentlich dann eine 60-40 Aufteilung im Grundbuch(wert des ganzen ~330.000), wurde aber beim Grundstückskauf vermasselt. nun stehen wir beide 50-50 drin, bzw werden drinstehen. ich werde da aber bei meinen Bankberater noch mal nachfragen...
am ende geht es um viel Geld, so das man sich da Gedanken machen sollte.
Voki110.05.15 11:00
Payday schrieb:
eigentlich ist das relativ einfach. das Haus/Grundstück gehört zu den teilen denjenigen, der im Grundbuch steht. wenn du zb 70% vom ganzen Kuchen zahlen willst, kannst du auch 70% Eigentümer des Hauses im Grundbuch werden. das Grundbuch zählt, alles andere (extra Verträge usw) sind mehr als vage und könnten vor Gericht ziemlich zerfetzt werden. wenn Person a im Grundbuch steht, aber nie einen Cent eingezahlt hat, weil Person b alle raten bezahlt hat, gehört das Haus ganz allein Person a.

Erstaunlich präzise juristische Wertung. Ich bin ziemlich beeindruckt. Es ist gelungen, auf ganz wenig Zeilen ganz viel Blödsinn unterzubringen, auch wenn es (teilweise) in die richtige Richtung zeigt. Richtig ist, dass der Grundstückseigentümer (i.d.R.) auch Eigentümer des errichteten Hauses ist.
globetrotter schrieb:
Es ist mir durchaus bewusst, dass ich mit meiner Anfrage vermutlich etwas Kopfschütteln bei einigen hier verursachen werde, aber ich als Kopfmensch versuche die Unwägbarkeiten der Zukunft zumindest etwas abzusichern.

Das löst ganz sicher nur sehr wenig Kopfschütteln bei sehr wenigen Menschen aus. Sich hier Gedanken zu machen und Verträge in einer Zeit zu machen, in der man sich (noch) verträgt, ist absolut in Ordnung. Klar redet man nicht gerne über Trennung und die Auseinandersetzung danach, erledigt werden sollte es dennoch.

Es gibt einige Wege zur Regelung dieser Vermögensfrage. Hier sollte der Notar (der ja in den meisten Regionen Deutschlands auch Rechtsanwalt ist) nach einer vertraglichen / dinglichen Absicherung fragen. Es ist sicher nicht notwendig, dass Du nur den gleichen Anteil Eigenkapitals einbringst und der Rest (faktisch zinslos) irgendwo rumliegt.
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