W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Finanzierung machbar? Einfamilienhaus 155qm²


Erstellt am: 04.05.2020 17:10

Schipa88 05.05.2020 08:45
Nochmal zusätzlich zum Studium gehobener Dienst ?
Ab welcher Besoldung brauch ich die dann?

saralina87 05.05.2020 08:46
exto1791 schrieb:

Freundin steigt jährlich um eine Stufe. Arbeitet aktuell in A10, hat aber eine A13 Stelle. Alles vereinbart. Aufgrund sehr gutem Abschluss, kann Sie hier jährlich steigen, Gehaltsstufenverkürzungen etc. Also ist definitiv alles save. Solche Fälle gibt es wohl sehr sehr selten, deshalb kommt auch die Frage auf

Okay, krasses Konstrukt.
Würde meinen Popo dafür verwetten dass es nicht Bayern ist, oder? Das würde ja sämtliche Laufbahnen übergehen, die ihr Vorgehen würden.
Herzlichen Glückwunsch!!!

Den Rest sehe ich genau wie du

Wiesel29 05.05.2020 08:49
Nein wenn du Studiert hast bist du im höheren Dienst und in der Regel automatisch SGL. Wenn du aus dem gehobenen Dienst kommst kannst du auch ohne Studium in den höhern Dienst aufteigen. Dafür braucht man entsprechend mehrere gute und sehr gute Beurteilungen und eben die Eignung. Das ist allein Zeitlich vor Mitte 40 nicht zu schaffen.

Glückwunsch zu dem Konstrukt. Da ist deine Freundin die eine unter 3.000. Sehr selten ist da noch eine Untertreibung. Dieses Vorgehen ist in jedem Bundesland möglich aber nur mit entsprechender Rückendeckung und nur an der Finanzdirektion oder am Ministerium direkt.

Schipa88 05.05.2020 08:52
Wiesel29 schrieb:

Nein wenn du Studiert hast bist du im höheren Dienst und in der Regel automatisch SGL. Wenn du aus dem gehobenen Dienst kommst kannst du auch ohne Studium in den höhern Dienst aufteigen. Dafür braucht man entsprechend mehrere gute und sehr gute Beurteilungen und eben die Eignung. Das ist allein Zeitlich vor Mitte 40 nicht zu schaffen.

Das ist so, zumindest in BaWü, nicht richtig.
Studium ist an der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg oder Kehl auch für den gehobenen Dienst notwendig. Abschluss Bachelor, früher Dipl. Verwaltungswirt.
Besoldung bis A13, für alles darüber (höherer Dienst, A14-A16) brauchst du dann den Aufstiegslehrgang, das ist korrekt.

Oder eben mit Master-Studium direkt in den höheren Dienst.

Deshalb ja meine Frage

saralina87 05.05.2020 08:55
Nananana, gehobener Dienst setzt ein Studium voraus. In Bayern auch.
Und ja, bis A13 geht's (aber eben auch da nur mit Eignung ab A12) für alle, alles drüber ist höherer Dienst und braucht wie Schipa sagt das externe Jura- oder Masterstudium.

Wiesel29 05.05.2020 08:56
Haha Ach so sorry ich merke gerade das Missversträndnis. Warum auch immer empfinde ich die "Ausbildung" im gehobenen Dienst nicht als Studium sondern als stinknormale Ausbildung.
Mit Studium meinte ich ein abgeschlossenes Jurastudium. Das ist ja üblich für Leute die direkt im höheren Dienst eingestellt werden.
eignung