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Erstellt am: 04.05.2020 17:10

Maschi33 05.05.2020 18:25
MayrCh schrieb:

AT als Berufseinsteiger? Wie hat sich der Betriebsrat dazu geäußert?
Sorry für OT: Also im Bezug auf die chemische Industrie kann ich versichern, dass AT als Einsteiger nichts Ungewöhnliches ist, gerade bei den Big Playern. Natürlich geht das aber nur mit Master aufwärts. Von einem Bachelor habe ich das noch nicht mitbekommen.

Aphrodithe 05.05.2020 19:19
exto1791 schrieb:

Freundin steigt jährlich um eine Stufe. Arbeitet aktuell in A10, hat aber eine A13 Stelle. Alles vereinbart. Aufgrund sehr gutem Abschluss, kann Sie hier jährlich steigen, Gehaltsstufenverkürzungen etc. Also ist definitiv alles save. Solche Fälle gibt es wohl sehr sehr selten, deshalb kommt auch die Frage auf
Eigentlich wollte ich ja nur still mitlesen und mich ein wenig amüsieren aber jetzt doch mal meine 2cents! Selten so ein Humbug gelesen.In Deutschland wird jeder Beamter nach Gesetzt befördertet!Also ausschließlich nach Eignung Leistung und Befähigung! Das jemand aufgrund eines erworbenen Abschlusses befördert wird kann und wird sich keine Mittelbehörde in Deutschland erlauben damit öffnet sie jedem übergangenen Kanidaten den Klageweg!Kein Personalrat und auch keine Personalvertretung macht da mit weil dass sonst vor dem Verwaltungsgericht keinerlei bestand hat! Schon gar nicht bei A13 was wirklich nichts besonderes ist! Nochmal kein Gesetzt in Deutschland sieht vor das jemand aufgrund eines Abschlusses befördert wird das öffnet für alle den Klageweg! Das gibt es nur im Taka-Tuka-Land ich male mir eine Welt wie sie mir gefällt!

Joedreck 05.05.2020 19:55
Aphrodithe schrieb:

Eigentlich wollte ich ja nur still mitlesen und mich ein wenig amüsieren aber jetzt doch mal meine 2cents! Selten so ein Humbug gelesen.In Deutschland wird jeder Beamter nach Gesetzt befördertet!Also ausschließlich nach Eignung Leistung und Befähigung! Das jemand aufgrund eines erworbenen Abschlusses befördert wird kann und wird sich keine Mittelbehörde in Deutschland erlauben damit öffnet sie jedem übergangenen Kanidaten den Klageweg!Kein Personalrat und auch keine Personalvertretung macht da mit weil dass sonst vor dem Verwaltungsgericht keinerlei bestand hat! Schon gar nicht bei A13 was wirklich nichts besonderes ist! Nochmal kein Gesetzt in Deutschland sieht vor das jemand aufgrund eines Abschlusses befördert wird das öffnet für alle den Klageweg! Das gibt es nur im Taka-Tuka-Land ich male mir eine Welt wie sie mir gefällt!
Darum meine Frage, ob das schriftlich vorliegt. Und deshalb auch keine Antwort auf die Frage.

exto1791 05.05.2020 20:15
Aphrodithe schrieb:

Eigentlich wollte ich ja nur still mitlesen und mich ein wenig amüsieren aber jetzt doch mal meine 2cents! Selten so ein Humbug gelesen.In Deutschland wird jeder Beamter nach Gesetzt befördertet!Also ausschließlich nach Eignung Leistung und Befähigung! Das jemand aufgrund eines erworbenen Abschlusses befördert wird kann und wird sich keine Mittelbehörde in Deutschland erlauben damit öffnet sie jedem übergangenen Kanidaten den Klageweg!Kein Personalrat und auch keine Personalvertretung macht da mit weil dass sonst vor dem Verwaltungsgericht keinerlei bestand hat! Schon gar nicht bei A13 was wirklich nichts besonderes ist! Nochmal kein Gesetzt in Deutschland sieht vor das jemand aufgrund eines Abschlusses befördert wird das öffnet für alle den Klageweg! Das gibt es nur im Taka-Tuka-Land ich male mir eine Welt wie sie mir gefällt!

Also wenn man keine Ahnung hat, sollte man definitiv solche Aussagen nicht treffen.

Eine jährliche Beförderung liegt im ermessen des Gemeinderats und des Bürgermeisters und ist ohne Abstimmung mit gemeindetag möglich.

Thema sprungbeförderung, die meine Freundin eben zugesagt bekommen hat lässt eine einmalige Beförderung von 2 Stufen je nach ermessen zu!
Wenn besondere Umstände vorliegen, bspw. Arbeit auf besoldeter a13 Stelle mit aktuellem a9 Gehalt.

Also wie gesagt, informiere sich erst einmal bevor du solche Aussagen triffst weil es schlichtweg nicht korrekt ist.

Es wird so laufen, dass die Sprung-Beförderung in a12 im März nächsten Jahres durch ist und im Jahr darauf durch die Standardbeförderung 1x pro Jahr a13 erreicht.

Wie gesagt, alles nur in Ausnahmefällen möglich... Aber ja, es wird so laufen.

PS: habe noch nicht geantwortet, weil ich noch keine Zeit hatte, deshalb eine schnelle Antwort nebenher per Handy.

Bautitus 05.05.2020 20:55
Deine Freundin ist etwas besonderes und du hast definitiv den Durchblick. Ihr werdet es ganz sicher schaffen.

Ist doch das was du hören möchtest, oder? Ansonsten verstehe ich den Sinn dieses Threads nicht, wenn jeder angegriffen wird, der das anders sieht.

Isokrates 05.05.2020 20:56
Also auf kommunaler Ebene habe ich das bisher auch noch nicht gehört, da die hoch dotierten Stellen dort sehr selten sind (z. B. Kämmerer).
Normale kommunale Beamte im gehobenen Dienst werden ja oft mit A10 pensioniert.
Zumindest kenne ich diese Praxis aus einigen bayerischen Kommunen.

Wohingegen die Durchbeförderung auf A13 bei Bundesprüfern lange Jahre gängige Praxis darstellte, da dies mit der größte Vorteil des Bundesbeamten ist.
Allerdings scheint sich dies gerade zu ändern.
klageweg