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ᐅ Finanzierung für Hauskauf


Erstellt am: 23.07.2015 16:18

lastdrop 24.07.2015 20:10
Prosecutor schrieb:
Was gibt es denn groß zu klären: Meistens doch nur den Kaufpreis und das Zubehör des Kaufobjekts (ggf. Aufteilung des Kaufpreises) und den Übergabezeitpunkt. Darüber sollte man sich in der Tat einig sein, bevor man zum Notar geht. Dafür braucht aber niemand einen Vertragsentwurf im Vorfeld. Der Rest (Grundschuldbestellung, Vormerkung pp.) kann im Notartermin in den Formularvertrag eingesetzt werden. Dauert halt ne Stunde länger.
Du bist nicht Jurist, oder?

albn80 06.08.2015 15:46
So, um das Thema abzuschließen:
Der Verkäufer ist drei Tage vor Notartermin abgesprungen und verkauft anderweitig. Absage Dienstag Abend, Mittwoch wäre die Zusage von der Bank gekommen. Notartermin war für Freitag bestellt, Vorvertrag aufgesetzt. Auf den Kosten bleiben wir nun sitzen. Da wir Freitag nicht unterschrieben hätten wenn Mittwoch die Zusage nicht gekommen wäre, war es ihm nach eigener Aussage zu unsicher. Wir sprechen hier von einem Tag, wobei der Herr mit seiner Frau erst Ende Januar 16 ausgezogen wäre. Er erklärte mir noch, dass die Notarkosten für den Vorvertrag niemals 1400€ betragen würden, das könne ja gar nicht sein. Er wusste sowieso immer alles besser.
Al

HilfeHilfe 06.08.2015 16:06
Hallo warum müsst ihr den Notar bezahlen wenn der Verkäufer abgesprungen ist ? Wer hat ihn den bestellt inkl. Vorvertrag ?

Prosecutor 24.10.2015 12:40
Zahlen muss, wer den Auftrag erteilt hat; das waren offenbar hier die Käufer. Deshalb noch mal meine Empfehlung: Entweder den anderen Teil den Notar beauftragen lassen, einen gemeinsamen Auftrag erteilen (halbiert die Kosten) oder gar keinen Entwurf anfordern (Gründe habe ich oben genannt).
notarterminvorvertrag