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ᐅ Finanzierung Eigentumswohnung nach Trennung möglich?


Erstellt am: 27.08.24 14:49

HausKaufBayern27.08.24 20:40
nordanney schrieb:


Lustig werden die Verhandlungen, wenn Du mietfrei wohnst und einen teuren Firmenwagen fährst. Dann kann es so crazy werden, dass der gegnerische Anwalt einen höheren Trennungsunterhalt + Kindesunterhalt (ich habe drei Mädchen) fordert, als Du netto jeden Monat ausgezahlt bekommst.
Ich frag mich immer warum einen der Partner dann so über den Tisch zieht. Wie kommt das? Ich nehme an ihr konntet euch das damals nie vorstellen, dass so agiert wird?
nordanney27.08.24 20:47
HausKaufBayern schrieb:

Ich frag mich immer warum einen der Partner dann so über den Tisch zieht. Wie kommt das? Ich nehme an ihr konntet euch das damals nie vorstellen, dass so agiert wird?
Natürlich nicht. So etwas kann man sich nie vorstellen. Ist nach drei Jahren auch gut ausgegangen - war auf der Gegenseite aber auch eine Heißdüse an Anwalt. Am Ende haben wir uns für beide Seiten gut geeignet.
Tobibi27.08.24 21:10
Also ich zahle jetzt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Der wird sich nicht großartig ändern, wenn dann ein kleines bisschen weniger werden, wenn ich nach dem Wechsel der Steuerklasse weniger Netto habe.
Was ich nicht verstehe du sagst, nach der Scheidung kann ich Geld investieren, wie ich will. Auch da kann ja der Unterhalt neu berechnet werden. Natürlich nicht ständig, ich glaube alle 2 Jahre oder so kann man zur Offenlegung der Einkünfte aufgefordert werden oder wenn vermutet wird / klar ist, dass sich die Einkommensverhältnisse geändert haben.
Ich bin ganz bei euch, dass ich Geduld haben muss. Vor der Scheidung oder dem Ende der Zugewinngemeinschaft ist eh nichts möglich. Der Hausverkauf muss allerdings dieses Jahr noch über die Bühne gehen, wahrscheinlich wäre das auch der richtige Zeitpunkt eine Trennungsfolgenvereinbarung beim Notar zu machen, wo dann auch eine neue Wohnung nicht mehr in den Zugewinn fallen würde.
nordanney27.08.24 21:36
Tobibi schrieb:

Auch da kann ja der Unterhalt neu berechnet werden
Kommt auf die Vereinbarung an. Unser Unterhalt ist fest (bis auf den Wechsel beim Alter von 12). Unabhängig vom Gehalt.
HilfeHilfe28.08.24 08:58
Nix überstürzen und alles Abwickeln (verkauf, scheidung ). Du musst ja nicht direkt wieder in Eigentum gehen
unterhalt