ᐅ Finanzierbarkeit unseres Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Doppelgarage in BW
Erstellt am: 28.10.20 22:50
Hausbau202229.10.20 08:53
Entspannt machen und sich nicht hier verwirren lassen.
Solltet vom zins auf maximal 0,5% kommen für 10 Jahre und länger mit Aufschlag. Könnt dann entspannt 3% Tilgung machen und den rest über Sondertilgung nutzen.
Solltet vom zins auf maximal 0,5% kommen für 10 Jahre und länger mit Aufschlag. Könnt dann entspannt 3% Tilgung machen und den rest über Sondertilgung nutzen.
Micha8529.10.20 08:55
Octrineddy schrieb:
KFW 100 gibt es aber aktuell nicht mehr. Ein Stand heute genehmigungsfähiges Haus entspricht der Energieeinsparverordnung, die zurzeit quasi KFW 70 ist.KFW 100 ist das was man mindestens machen muss! Und da wir extrem viel mit Holz heizen, reicht uns das auch. Lieber atmet das Haus in sich etwas und nicht alles ist so dicht und stickig... ich mag das irgendwie nicht. Wenn ich dann die Mehrkosten trotz der KfW Tilgungszuschüsse auf ein 55er Haus rechne, kann ich lange lange heizen...Octrineddy29.10.20 08:59
Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung) entspricht.
[...]
Übrigens: Der gesetzliche Neubaustandard liegt bei 75 % vom Niveau des Referenzgebäudes. Somit erhalten Sie für Ihr Gebäude die Einstiegsförderung für ein KfW-Effizienzhaus 55 schon dann, wenn Sie Ihr Gebäude nur ca. 25 % besser bauen als die Mindestanforderungen, die von der Energieeinsparverordnung vorgegeben werden.Als Zitat der KfW-Seite.Micha8529.10.20 09:40
Octrineddy schrieb:
Als Zitat der KfW-Seite.Selbstverständlich hast du recht. Hiermit ist gemeint, dass wir eben kein KFW 55 Haus bauen wollen, sondern einfach den Mindeststandard für Neubauten der gesetzlich vorgeschrieben ist.