Hallo zusammen,
wir haben bald Abnahme und überlegen, ob wir etwas vorbereiten müssen bzw. an etwas denken sollten.
Wir haben soweit alle Schönheitsfehler - meistens hat der Fliesenleger etwas rumgesaut - aufgelistet
Weiterhin einen Rollladen moniert, bei dem die Lamellen über den Kastenrand fahren und dadurch etwas rumpeln - habe die Befürchtung, dass der Motor hiervon in Mitleidenschaft gezogen wird.
Darüber hinaus geht eine Steckdose einer Doppelsteckdose nicht und bei einer anderen ist die Kindersicherung zu sicher (man kommt nicht dran vorbei)
Ansonsten gibt es Haarabrisse zwischen GK und Wand (das ist wohl aber der doofen Konstruktion geschuldet und fällt auch nicht wirklich auf)
Die bodeneinschubtreppe ist etwas schwergängig beim schließen - da hatte aber eher der BU eine Diskussion mit dem Zimmermann. Wird wohl auch vermerkt.
Ein etwas größerer Haarabriss ist zwischen einer Innen- und Außenwand; das werden wir ansprechen.
Weiterhin fehlen halt noch ein paar Sachen wie Treppengeländer und Vordach - das kommt aber auch ins Protokoll - hatten mit BU schon mal eine Vorbegehung.
Der BU wollte bei der Begehung den Spitzboden ausbauen und hat sich gefreut wie groß der ist 😀
Wir überlegen, ob es nun noch Sinn macht einen Sachverständigen einzukaufen oder ob das verschwendete Liebesmüh wäre. Alle Bestandteile der Bauleistungsbeschreibung wurden erfüllt.
Mängel, die später auffallen - so habe ich es verstanden - werden durch die Garantie abgedeckt.
Einige Handwerker meinten, dass man nach 2 Jahre noch mal schaut, ob es ggf. Setzungsrisse etc. gibt und dass die dann behoben werden. Nun steht aber in der Bauleistungsbeschreibung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt für das Gebäude fünf Jahre.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen nicht für bauphysikalische
Phänomene haftet, deren Eintritt auch bei einer die Regeln der
Technik in allen Punkten berücksichtigenden Bauausführung nicht
ausgeschlossen werden kann.
Die betrifft insbesondere Abrisse elastischer Fugen, Risse in Massivholz, Putz und anderen Bauteilen.
Heißt ja für mich eigentlich, dass das genau nicht Teil der Gewährleistung ist, oder irre ich? Bzw. ich muss dann nachweisen, dass der Setzungsriss durch einen Mangel hervorgerufen wurde und nicht durch das Setzungsverhalten von Kalksandstein o.ä. - schwierig.
Ansonsten überlege ich noch, ob ich die abweichende Estrichdämmung in EG und OG anspreche - hier wurden wir nämlich nicht zu befragt und es handelt sich um eine Abweichung von der Bauleistungsbeschreibung. Auf der anderen Seite stört es mich nicht so sehr... wäre wohl nur um Recht zu haben.
Eure Meinungen, Gedanken, Anregungen zum Thema Abnahme?
Wie lief es bei euch? Wurdet ihr begleitet bzw. waren viele Themen offen?
Viele Grüße.
wir haben bald Abnahme und überlegen, ob wir etwas vorbereiten müssen bzw. an etwas denken sollten.
Wir haben soweit alle Schönheitsfehler - meistens hat der Fliesenleger etwas rumgesaut - aufgelistet
Weiterhin einen Rollladen moniert, bei dem die Lamellen über den Kastenrand fahren und dadurch etwas rumpeln - habe die Befürchtung, dass der Motor hiervon in Mitleidenschaft gezogen wird.
Darüber hinaus geht eine Steckdose einer Doppelsteckdose nicht und bei einer anderen ist die Kindersicherung zu sicher (man kommt nicht dran vorbei)
Ansonsten gibt es Haarabrisse zwischen GK und Wand (das ist wohl aber der doofen Konstruktion geschuldet und fällt auch nicht wirklich auf)
Die bodeneinschubtreppe ist etwas schwergängig beim schließen - da hatte aber eher der BU eine Diskussion mit dem Zimmermann. Wird wohl auch vermerkt.
Ein etwas größerer Haarabriss ist zwischen einer Innen- und Außenwand; das werden wir ansprechen.
Weiterhin fehlen halt noch ein paar Sachen wie Treppengeländer und Vordach - das kommt aber auch ins Protokoll - hatten mit BU schon mal eine Vorbegehung.
Der BU wollte bei der Begehung den Spitzboden ausbauen und hat sich gefreut wie groß der ist 😀
Wir überlegen, ob es nun noch Sinn macht einen Sachverständigen einzukaufen oder ob das verschwendete Liebesmüh wäre. Alle Bestandteile der Bauleistungsbeschreibung wurden erfüllt.
Mängel, die später auffallen - so habe ich es verstanden - werden durch die Garantie abgedeckt.
Einige Handwerker meinten, dass man nach 2 Jahre noch mal schaut, ob es ggf. Setzungsrisse etc. gibt und dass die dann behoben werden. Nun steht aber in der Bauleistungsbeschreibung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt für das Gebäude fünf Jahre.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er nach den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen nicht für bauphysikalische
Phänomene haftet, deren Eintritt auch bei einer die Regeln der
Technik in allen Punkten berücksichtigenden Bauausführung nicht
ausgeschlossen werden kann.
Die betrifft insbesondere Abrisse elastischer Fugen, Risse in Massivholz, Putz und anderen Bauteilen.
Heißt ja für mich eigentlich, dass das genau nicht Teil der Gewährleistung ist, oder irre ich? Bzw. ich muss dann nachweisen, dass der Setzungsriss durch einen Mangel hervorgerufen wurde und nicht durch das Setzungsverhalten von Kalksandstein o.ä. - schwierig.
Ansonsten überlege ich noch, ob ich die abweichende Estrichdämmung in EG und OG anspreche - hier wurden wir nämlich nicht zu befragt und es handelt sich um eine Abweichung von der Bauleistungsbeschreibung. Auf der anderen Seite stört es mich nicht so sehr... wäre wohl nur um Recht zu haben.
Eure Meinungen, Gedanken, Anregungen zum Thema Abnahme?
Wie lief es bei euch? Wurdet ihr begleitet bzw. waren viele Themen offen?
Viele Grüße.
B
Bauexperte08.02.16 11:33@BeHaElJa
Es gibt viele Positionen, welche es zu kontrollieren gilt und ich bin mir sicher, daß Du sie nicht alle auf dem Schirm hast; gar nicht haben kannst. Das, was Du beschreibst, sind mehr oder weniger _optische_ Restarbeiten.
Nur ein Beispiel: Ich erinnere mich leider nicht, ob Du bei Deinem BV im DG/OG Kämpferelelemte verbaut hast. Gesetzt den Fall, das: wie willst Du erkennen, ob das VSG innen oder außen am Glas verbaut ist? Unklug, sich im worste case erst die Haut zu zerschneiden, um dann "aufgefangen" zu werden 😉
Grüße, Bauexperte
BeHaElJa schrieb:Gemessen, am Volumen für Deinen Hausbau, können € 500,00 gar nicht zu viel sein!
Wir überlegen, ob es nun noch Sinn macht einen Sachverständigen einzukaufen oder ob das verschwendete Liebesmüh wäre.
Es gibt viele Positionen, welche es zu kontrollieren gilt und ich bin mir sicher, daß Du sie nicht alle auf dem Schirm hast; gar nicht haben kannst. Das, was Du beschreibst, sind mehr oder weniger _optische_ Restarbeiten.
Nur ein Beispiel: Ich erinnere mich leider nicht, ob Du bei Deinem BV im DG/OG Kämpferelelemte verbaut hast. Gesetzt den Fall, das: wie willst Du erkennen, ob das VSG innen oder außen am Glas verbaut ist? Unklug, sich im worste case erst die Haut zu zerschneiden, um dann "aufgefangen" zu werden 😉
Grüße, Bauexperte
Bieber0815 schrieb:
Du bist zu lasch! Ich erkenne mich durchaus wieder. Zu nachdenklich ... Mach denen, denen Du einen Haufen Geld für ein Werk bezahlt hast, mal richtig Druck. Es gibt keine Schönheitsfehler. Ein Fehler ist ein Fehler und er muss behoben werden.Hier möchte ich an verschiedenen Stellen widersprechen. Zunächst kommt es auf "Druck" gar nicht an. Besser ist, sich nicht aufzuplustern und den Druck durch "nicht lasch sein" erhöhen zu wollen. Vielmehr gilt es, die festgestellten Mängel aufzuschreiben, mit dem Unternehmer zu besprechen und eine Lösung zu erarbeiten. Dabei sind die Mängel und die Beseitigungs-/Lösungsvereinbarung in einem Abnahmeprotokoll zu notieren und von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Problematisch ist die fehlende Sachkunde. Ohne die Präsenz eines Sachverständigen werden Dir eine ganze Reihe gut klingender Erklärungen gegeben und Du bist - oft unter dem Druck der Schlüsselübergabe - mit diesen oft zufrieden und unterzeichnest das Abnahmeprotokoll, dann allerdings ohne die eingetragenen Mängel. Problem: Du hast das Werk dann - mit diesem Mangel - abgenommen und hast für diesen Mangel dann auch keine Gewährleistung mehr. Sehr unangenehme Situation.
Weiteres Problem ist, dass Du nur kleinere - sichtbare - Mängel erkennen kannst. Der Sachverständige wird eine Reihe von - wirklich teuren - Mängeln erkennen können, sofern die vorhanden sind. Gut angelegtes Geld, auch für das Bauchgefühl.
B
Bieber081508.02.16 18:45Voki1 schrieb:
Besser ist, sich nicht aufzuplustern und den Druck durch "nicht lasch sein" erhöhen zu wollen. Vielmehr gilt es, die festgestellten Mängel aufzuschreiben, mit dem Unternehmer zu besprechen und eine Lösung zu erarbeiten.Richtig, ich hätte auch verkürzt schreiben können: Freundlich, aber bestimmt! Das letztgenannte fehlt m.E. häufig.Ähnliche Themen