Feuchte Wand - Wie lange Garantieanspruch?

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21123

Guten Morgen,

im Januar 2015 wurde durch eine Baufirma eine feuchte Außenwand trocken gelegt und der Schaden sollte behoben sein. Rechnung ist vorhanden.

Nun ist die Wand an den gleichen Stellen erneut feucht, Bilder vom vorher-nachher Vergleich sowie von jetzt dokumentieren dies.

Wie lange muss die erste Firma hier Garantie leisten - sind die nun nach über 2,5 Jahren bereits aus der Haftung heraus und ich habe Pech gehabt oder kann ich das Adressieren und um Behebung bitten?

Vielen Dank.
 
F

Fuchur

Hallo,

ich glaube du verstehst da was falsch (oder ich *g*). Du hast keine Gewährleistung auf das Ergebnis "Wand trocken", sondern auf die konkret ausgeführte Arbeit. Wenn also die Leistung mangelhaft war und deshalb nun die Wand wieder feucht wird, dann hast du Ansprüche. Nicht aber, wenn die Ursache nunmehr eine andere ist, die Feuchtigkeit trotz fachlich korrekter Arbeit wieder auftreten sollte oder du den Nachweis der Ursache nicht erbringen kannst.
 
B

Bau-Schmidt

Du meinst sicherlich Gewährleistung. Nach was wurde der Vertrag abgeschlossen? Baugesetzbuch oder VOB?
 
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21123

Es steht kein Bezug auf Baugesetzbuch oder VOB auf der Rechnung drauf, vermute daher mal das das Baugesetzbuch die rechtliche Grundlage ist.

@ Fuchur: Ich bin Laie, wenn ein Fachmann die Bewertung vornimmt wo die Ursache liegt und entsprechend Arbeiten vornimmt verlasse ich mich halt drauf - an den gleichen Stellen nach so kurzer Zeit ist für mich als Kunde halt eher enttäuschend, zumal es bei feuchten Wänden ja grundsätzlich um mehr als dreistellige Beträge geht.
 
F

Fuchur

Deinen Frust verstehe ich, natürlich auch im Hinblick auf die Investition. Ich wollte dir nur vermitteln, dass dein AN nicht in Jubelschreie ausbricht, wenn er nach 2,5 Jahren was nacharbeiten soll und wohl nach Gründen suchen wird, die nicht in seiner Verantwortung liegen. D.h. du bist den Beweis für seine Mangelleistung schuldig. Wenn du den als Laie nicht erbringen kannst, dann wirst du dir professionellen Rat holen müssen - soweit das wirtschaftlich lohnenswert ist. Um das - ohne individuelle Rechtsberatung - hier leisten zu können, wäre zumindest erforderlich zu wissen, was konkret die Ursache der Feuchtigkeit war und welche genaue Maßnahme gemacht wurde. Dann kann man auch eher einschätzen, welche Vertragsgrundlage gegeben ist.
 
B

Bau-Schmidt

Dann hast du einen Werkvertrag. Bei Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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