ᐅ Fertiggestellten Neubau kaufen - Wird Gewährleistung beibehalten?
Erstellt am: 15.10.18 23:06
D
DerStefan81
Hallo zusammen,
ich möchte einen fertiggestellten Neubau kaufen.
Dieser ist bezugsfertig: Böden, Maler, Küche, Garten, Pflasterarbeiten enthalten und fertiggestellt.
Das Bauunternehmen baut in unserem Baugebiet viele Häuser und hat schon sehr viele fertiggestellt. Die Aussagen von einigen Hausbesitzern mit denen ich sprach ist positiv.
Da alles bereits fertiggestellt ist, kann ich natürlich vieles nicht mehr einsehen.
Über Tipps und Anregungen wäre ich dankbar.
Ich möchte nur sicherstellen, dass ich nichts übersehen, bzw. nicht bedacht habe.
Der Kaufvertrag liegt mir noch nicht vor.
Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung in solch einem Fall aus?
Kann/darf diese vom Bauunternehmen=Verkäufer ausgeschlossen werden?
Danke im voraus
Stefan
ich möchte einen fertiggestellten Neubau kaufen.
Dieser ist bezugsfertig: Böden, Maler, Küche, Garten, Pflasterarbeiten enthalten und fertiggestellt.
Das Bauunternehmen baut in unserem Baugebiet viele Häuser und hat schon sehr viele fertiggestellt. Die Aussagen von einigen Hausbesitzern mit denen ich sprach ist positiv.
Da alles bereits fertiggestellt ist, kann ich natürlich vieles nicht mehr einsehen.
Über Tipps und Anregungen wäre ich dankbar.
Ich möchte nur sicherstellen, dass ich nichts übersehen, bzw. nicht bedacht habe.
Der Kaufvertrag liegt mir noch nicht vor.
Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung in solch einem Fall aus?
Kann/darf diese vom Bauunternehmen=Verkäufer ausgeschlossen werden?
Danke im voraus
Stefan
M
Mottenhausen18.10.18 14:56Ich mein, dann holt man sich eine "Finanzierungsbestätigung" bei der Sparkasse (ist ja kein Vertrag, sondern nur eine Vorprüfung ob es finanzierbar wäre), geht damit zum Verkäufer und zum Notartermin. Dann aber mit den Notarunterlagen zur xyz-Bank und macht dort die Finanzierung. Der Verkäufer kann zu diesem Zeitpunkt die Sache ja nicht mehr kippen. Keine Ahnung ob das so klappen könnte.
Der Trick klingt nicht schlecht - den Finanzierungsklüngel an sich kann die Sparkasse ja wohl kaum im Grundbuch absichern ;-)
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