Hallo zusammen,
seit wir uns ein Haus gegönnt haben lese ich sehr viel in diesem Forum. Nun ist der Punkt gekommen, wo mir die SUFU nicht mehr hilft und stelle nun mal aktiv die Frage.
Info vorweg, wir Sanieren unser Haus komplett, vergeben Aufträge eigenständig.
Wir wollen eine Wand fast komplett entfernen und haben somit einen Statiker mit entsprechenden Berechnungen zum Abfangen beauftragt. Wir haben detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt sowie unsere Anforderung deutlich mitgeteilt. So weit, so gut. Wir haben das Gutachten bekommen und entsprechend (privat) den Stahlträger bestellt.
Als wir nun mit unserem Maurer vor Ort waren, stellte sich heraus, dass dieser zu kurz ist.
Nach genauer Prüfung des Gutachtens, stellt sich heraus, dass in diesem mit den Maßen den 1.OG statt EG gerechnet wurde. Wir haben den Statiker damit konfrontiert und laut seiner Aussage ist das normal. Diese statische Berechnung sei nur eine grobe Richtung und mit dem Gutachten muss am Bau vor Ort geprüft werden, welche Länge der Träger tatsächlich haben muss. Eine Abweichung von 40cm - 50cm sei normal. Das ausführende Gewerbe muss das überprüfen und es ist für ihn unverständlich, wie wir als Privatperson den Träger bestellen konnten. Dass die Maße mit denen des 1.OGs übereinstimmen sei reiner Zufall. Weiterhin tauchen in den Berechnungen auch Positionen auf, wo mit dem Eigengewicht des Trägers gerechnet wird. Meiner Meinung nach ist doch die ganze Rechnung hinfällig, wenn wir die Länge ändern.
Zuletzt war seine Meinung, wir können jeden beliebigen Architekten fragen, ein Gutachten ist ein Richtwert, das ausführende Gewerbe muss den Träger dann passend bestellen.
Für mich ist das ein Berechnungsfehler. Der Statiker ist stur und bleibt bei seiner Meinung. Bevor ich weitere Schritte einleite wollte ich erst mal das gesammelte Wissen hier befragen.
Vielen Dank und Grüße
seit wir uns ein Haus gegönnt haben lese ich sehr viel in diesem Forum. Nun ist der Punkt gekommen, wo mir die SUFU nicht mehr hilft und stelle nun mal aktiv die Frage.
Info vorweg, wir Sanieren unser Haus komplett, vergeben Aufträge eigenständig.
Wir wollen eine Wand fast komplett entfernen und haben somit einen Statiker mit entsprechenden Berechnungen zum Abfangen beauftragt. Wir haben detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt sowie unsere Anforderung deutlich mitgeteilt. So weit, so gut. Wir haben das Gutachten bekommen und entsprechend (privat) den Stahlträger bestellt.
Als wir nun mit unserem Maurer vor Ort waren, stellte sich heraus, dass dieser zu kurz ist.
Nach genauer Prüfung des Gutachtens, stellt sich heraus, dass in diesem mit den Maßen den 1.OG statt EG gerechnet wurde. Wir haben den Statiker damit konfrontiert und laut seiner Aussage ist das normal. Diese statische Berechnung sei nur eine grobe Richtung und mit dem Gutachten muss am Bau vor Ort geprüft werden, welche Länge der Träger tatsächlich haben muss. Eine Abweichung von 40cm - 50cm sei normal. Das ausführende Gewerbe muss das überprüfen und es ist für ihn unverständlich, wie wir als Privatperson den Träger bestellen konnten. Dass die Maße mit denen des 1.OGs übereinstimmen sei reiner Zufall. Weiterhin tauchen in den Berechnungen auch Positionen auf, wo mit dem Eigengewicht des Trägers gerechnet wird. Meiner Meinung nach ist doch die ganze Rechnung hinfällig, wenn wir die Länge ändern.
Zuletzt war seine Meinung, wir können jeden beliebigen Architekten fragen, ein Gutachten ist ein Richtwert, das ausführende Gewerbe muss den Träger dann passend bestellen.
Für mich ist das ein Berechnungsfehler. Der Statiker ist stur und bleibt bei seiner Meinung. Bevor ich weitere Schritte einleite wollte ich erst mal das gesammelte Wissen hier befragen.
Vielen Dank und Grüße
T
TwiggyG8517.06.19 18:08Ja, am besten Haken dran und Kopf frei. Es gibt bei weitem bessere Sachen auf einem Bau in Selbstplanung über die man sich aufregen kann ^^
H
HilfeHilfe17.06.19 19:58Jo und öfters mal selbst messen
Wie lang soll der Träger denn sein? Bei 4 m sind 50 cm egal, bei einem Meter dann eher nicht.
Die Art von dem Statiker ist Mist, so geht man nicht mit dem Auftraggeber um.
Eine Statik ist aber keine Planung, wenn euch das falsch kommuniziert wurde ist das sehr ärgerlich.
Die Statik sagt dir, dass du einen HEB 200 brauchst und dass dieser min 30 cm auf dem Mauerwerk aufgelagert werden muss. Die Länge ist mit einem Aufmaß zu bestimmen.
Die Art von dem Statiker ist Mist, so geht man nicht mit dem Auftraggeber um.
Eine Statik ist aber keine Planung, wenn euch das falsch kommuniziert wurde ist das sehr ärgerlich.
Die Statik sagt dir, dass du einen HEB 200 brauchst und dass dieser min 30 cm auf dem Mauerwerk aufgelagert werden muss. Die Länge ist mit einem Aufmaß zu bestimmen.
T
TwiggyG8518.06.19 06:30Lumpi_LE schrieb:
Wie lang soll der Träger denn sein? Bei 4 m sind 50 cm egal, bei einem Meter dann eher nicht.
Die Art von dem Statiker ist Mist, so geht man nicht mit dem Auftraggeber um.
Eine Statik ist aber keine Planung, wenn euch das falsch kommuniziert wurde ist das sehr ärgerlich.
Die Statik sagt dir, dass du einen HEB 200 brauchst und dass dieser min 30 cm auf dem Mauerwerk aufgelagert werden muss. Die Länge ist mit einem Aufmaß zu bestimmen.Vielen Dank, das ist ungefähr so das was ich brauchte =)
Die grundsätzliche Frage ist doch wo ihr die Länge des bestellten Stahlträgers herbekommen habt.
Aus der statischen Berechnung?
Weil die Berechnungsmaße in einer Statik geben nicht direkt die Längen wieder.
Beispiel:
Öffnungsmaß: 2.01m, Auflagerlänge des Stahlträgers aufs Mauerwerk links und rechts je 30cm
Statisches Maß in der Berechnung: 0.30/3 + 2.01 + 0.30/3 = 2.21m
Zu bestellende Trägerlänge : 0.30 + 2.01 + 0.30 = 2.61m (Differenzmaß 0.40m)
Davon mal abgesehen gehört es sich grundsätzlich bei Umbauten einen Ortstermin durch zuführen um vor Ort Maße
und Abweichungen von den Planunterlagen festzustellen.
Aus der statischen Berechnung?
Weil die Berechnungsmaße in einer Statik geben nicht direkt die Längen wieder.
Beispiel:
Öffnungsmaß: 2.01m, Auflagerlänge des Stahlträgers aufs Mauerwerk links und rechts je 30cm
Statisches Maß in der Berechnung: 0.30/3 + 2.01 + 0.30/3 = 2.21m
Zu bestellende Trägerlänge : 0.30 + 2.01 + 0.30 = 2.61m (Differenzmaß 0.40m)
Davon mal abgesehen gehört es sich grundsätzlich bei Umbauten einen Ortstermin durch zuführen um vor Ort Maße
und Abweichungen von den Planunterlagen festzustellen.
guckuck2 schrieb:
Verbuche das aufs Konto für die gesparte Bauleitung.Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl
Ähnliche Themen