Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Fehler in der Statikberechnung, angeblich unser Fehler

Erstellt am: 17.06.19 14:16
T
TwiggyG85
Hallo zusammen,

seit wir uns ein Haus gegönnt haben lese ich sehr viel in diesem Forum. Nun ist der Punkt gekommen, wo mir die SUFU nicht mehr hilft und stelle nun mal aktiv die Frage.

Info vorweg, wir Sanieren unser Haus komplett, vergeben Aufträge eigenständig.

Wir wollen eine Wand fast komplett entfernen und haben somit einen Statiker mit entsprechenden Berechnungen zum Abfangen beauftragt. Wir haben detaillierte Pläne zur Verfügung gestellt sowie unsere Anforderung deutlich mitgeteilt. So weit, so gut. Wir haben das Gutachten bekommen und entsprechend (privat) den Stahlträger bestellt.

Als wir nun mit unserem Maurer vor Ort waren, stellte sich heraus, dass dieser zu kurz ist.

Nach genauer Prüfung des Gutachtens, stellt sich heraus, dass in diesem mit den Maßen den 1.OG statt EG gerechnet wurde. Wir haben den Statiker damit konfrontiert und laut seiner Aussage ist das normal. Diese statische Berechnung sei nur eine grobe Richtung und mit dem Gutachten muss am Bau vor Ort geprüft werden, welche Länge der Träger tatsächlich haben muss. Eine Abweichung von 40cm - 50cm sei normal. Das ausführende Gewerbe muss das überprüfen und es ist für ihn unverständlich, wie wir als Privatperson den Träger bestellen konnten. Dass die Maße mit denen des 1.OGs übereinstimmen sei reiner Zufall. Weiterhin tauchen in den Berechnungen auch Positionen auf, wo mit dem Eigengewicht des Trägers gerechnet wird. Meiner Meinung nach ist doch die ganze Rechnung hinfällig, wenn wir die Länge ändern.
Zuletzt war seine Meinung, wir können jeden beliebigen Architekten fragen, ein Gutachten ist ein Richtwert, das ausführende Gewerbe muss den Träger dann passend bestellen.

Für mich ist das ein Berechnungsfehler. Der Statiker ist stur und bleibt bei seiner Meinung. Bevor ich weitere Schritte einleite wollte ich erst mal das gesammelte Wissen hier befragen.

Vielen Dank und Grüße
T
TwiggyG85
17.06.19 18:08
Ja, am besten Haken dran und Kopf frei. Es gibt bei weitem bessere Sachen auf einem Bau in Selbstplanung über die man sich aufregen kann ^^
H
HilfeHilfe
17.06.19 19:58
Jo und öfters mal selbst messen
L
Lumpi_LE
17.06.19 22:12
Wie lang soll der Träger denn sein? Bei 4 m sind 50 cm egal, bei einem Meter dann eher nicht.
Die Art von dem Statiker ist Mist, so geht man nicht mit dem Auftraggeber um.
Eine Statik ist aber keine Planung, wenn euch das falsch kommuniziert wurde ist das sehr ärgerlich.
Die Statik sagt dir, dass du einen HEB 200 brauchst und dass dieser min 30 cm auf dem Mauerwerk aufgelagert werden muss. Die Länge ist mit einem Aufmaß zu bestimmen.
T
TwiggyG85
18.06.19 06:30
Lumpi_LE schrieb:

Wie lang soll der Träger denn sein? Bei 4 m sind 50 cm egal, bei einem Meter dann eher nicht.
Die Art von dem Statiker ist Mist, so geht man nicht mit dem Auftraggeber um.
Eine Statik ist aber keine Planung, wenn euch das falsch kommuniziert wurde ist das sehr ärgerlich.
Die Statik sagt dir, dass du einen HEB 200 brauchst und dass dieser min 30 cm auf dem Mauerwerk aufgelagert werden muss. Die Länge ist mit einem Aufmaß zu bestimmen.

Vielen Dank, das ist ungefähr so das was ich brauchte =)
H
HWTIGGER
18.06.19 09:00
Die grundsätzliche Frage ist doch wo ihr die Länge des bestellten Stahlträgers herbekommen habt.
Aus der statischen Berechnung?
Weil die Berechnungsmaße in einer Statik geben nicht direkt die Längen wieder.
Beispiel:
Öffnungsmaß: 2.01m, Auflagerlänge des Stahlträgers aufs Mauerwerk links und rechts je 30cm
Statisches Maß in der Berechnung: 0.30/3 + 2.01 + 0.30/3 = 2.21m
Zu bestellende Trägerlänge : 0.30 + 2.01 + 0.30 = 2.61m (Differenzmaß 0.40m)

Davon mal abgesehen gehört es sich grundsätzlich bei Umbauten einen Ortstermin durch zuführen um vor Ort Maße
und Abweichungen von den Planunterlagen festzustellen.
Y
ypg
18.06.19 18:30
guckuck2 schrieb:

Verbuche das aufs Konto für die gesparte Bauleitung.

Das ist ein Wink mit dem Zaunpfahl
statikmauerwerk