Fehler in Arbeitsplatte, angeblich natürlich…

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Y

ypg

Für mich hat das nichts mit „Natur bemängeln“ zu tun. Die natürlichen Sprenkel sind recht einheitlich auf der gesamten Platte. Das ist eine harmonische Optik und wirkt ruhig und gleichmäßig. Dieser Punkt, ob Natur oder schlecht ausgebessert (was erst recht Grund zur Reklamation wäre) fällt da eben extrem auf und wenn das normal wäre und regelmäßig bei dem Stein vorkäme bzw. seine Charakteristik wäre, hätte man das vorher im Muster zeigen bzw. erwähnen müssen.
Es hat irgendwie etwas von einem Muttermal.
Manche stehen zu solch einem Schönheitsfleck, andere lassen sich ihn herausschneiden.
Über die verschiedenen Blickwinkel des Menschen konnte man noch nie streiten. Auch ein Mensch ist ein Naturprodukt :)
 
D

driver55

Naturprodukt hin oder her. Für mich wäre das nicht akzeptabel und sie dürften die Platte gerne wieder mitnehmen.

Küche schon komplett bezahlt? Wäre wohl das einzige Druckmittel für Austausch.
 
C

Costruttrice

Es hat irgendwie etwas von einem Muttermal.
Manche stehen zu solch einem Schönheitsfleck, andere lassen sich ihn herausschneiden.
Über die verschiedenen Blickwinkel des Menschen konnte man noch nie streiten. Auch ein Mensch ist ein Naturprodukt :)
Kann jeder handhaben, wie er möchte. Geld bezahlen, um einen angeborenen Schönheitsfleck entfernen zu lassen. Geld bezahlen, um eine einheitliche Optik wie gesehen zu bekommen, die dann aber einen optischen Makel enthält.
Ich wüsste, was ich in beiden Fällen täte ;).
 
M

Myrna_Loy

Naturprodukt hin oder her. Für mich wäre das nicht akzeptabel und sie dürften die Platte gerne wieder mitnehmen.

Küche schon komplett bezahlt? Wäre wohl das einzige Druckmittel für Austausch.
Wenn nicht bei der Bestellung und Bemusterung eine bestimmte Sortierung vertraglich festgelegt wurde, dann wird der Kunde auf Granit beißen. Da kann der Verkäufer entspannt auf die DIN für Natursteine hinweisen.
 
C

Costruttrice

Da wir nicht wissen, was bzgl. der Platte besprochen bzw. worauf hingewiesen wurde oder nicht, hilft dem TE vielleicht das Merkblatt des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze, „BIV-Merkblatt 2.02 Küchenarbeitsplatten“. Da steht unter 4.1. etwas dazu.
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