Falschaussage Vertriebspartners bei Bauträger

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K1300S

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Im Kapitel "Hinweise" findet sich folgender Passus: "Nicht beurkundete Abreden sind unwirksam und können zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen (§311 b Abs. 1 Baugesetzbuch)".
Dann ist die rechtliche Seite ja - zu Deinen Ungunsten - klar. Bleibt noch das Thema, wie Du das technisch lösen möchtest.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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