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ᐅ Fälligstellung von Immobiliendarlehen - Unter welchen Umständen?


Erstellt am: 08.01.19 15:39

MaxPower9008.01.19 15:39
Hallo liebe Leute,

ich habe vor zwei Jahren ein kleines Reihenhaus für meine Freundin und mich und einige Apartments als Kapitalanlage gekauft und bei der Allianz finanziert. Nun habe ich die Finanzierung ganz gut durchgeplant und 20-Jahre-Volltilger gewählt, sodass eigentlich nicht viel passieren kann, ein Restrisiko ist natürlich nie ausgenommen.

Was mir natürlich nicht nur die Rendite versauen, sondern mich auch in den Ruin treiben würde, wäre, wenn die Darlehen auf einmal fällig gestellt bzw. vom Darlehensgeber gekündigt würden. Meine Frage an euch ist, ob ihr schon theoretische oder praktische Erfahrungen damit gemacht habt, wann und unter welchen Umständen dies passieren kann und wahrscheinlich wird?

Ich habe gehört, dass es wohl im Jahr 2017 eine Gesetzesänderung gab. Nach dieser Gesetzesänderung können nicht nur, sondern MÜSSEN die Darlehensgeber ein Darlehen dann fällig stellen, wenn sich die Bonität des Darlehensnehmers verschlechtert. Ich würde das so interpretieren, dass das Darlehen mir gekündigt wird, wenn ich z.B. einen schlechter bezahlten Job annehme, obwohl ich die Darlehensraten noch bediene.

Weiß hier jemand mehr? Danke!

Christian
nordanney08.01.19 16:40
MaxPower90 schrieb:
Was mir natürlich nicht nur die Rendite versauen, sondern mich auch in den Ruin treiben würde, wäre, wenn die Darlehen auf einmal fällig gestellt bzw. vom Darlehensgeber gekündigt würden. Meine Frage an euch ist, ob ihr schon theoretische oder praktische Erfahrungen damit gemacht habt, wann und unter welchen Umständen dies passieren kann und wahrscheinlich wird?
Wenn Du Deine Raten bezahlst, passiert genau eine Sache - nämlich nichts!

Punkt. Aus. Bankerantwort. ;-)
Obstlerbaum08.01.19 19:59
Woher weiß die Bank, wenn Du Deinen Job wechselst? Es findet für gewöhnlich keine Dauerüberwachung statt, solange Du in geordneten Bahnen abzahlst...
seat8808.01.19 20:08
Warum sollte die Bank so mirnichts dirnichts kündigen? Nur wegen dem Job? Schwachsinn... Das geht die doch garnix an woher du dein Geld nimmst wenn du deine Raten pünktlich zahlst.
Elektrikerantwort 😀
Caspar202008.01.19 22:47
nordanney schrieb:
Wenn Du Deine Raten bezahlst, passiert genau eine Sache - nämlich nichts!

Punkt. Aus. Bankerantwort. ;-)
Das wäre die Antwort bezogen auf Baugesetzbuch 498 alleine betrachtet.

Es gibt allerdings noch Baugesetzbuch 490. da ist nicht so eindeutig; insbesondere eine wesentliche Verschlechterung (selbst wenn sie nur droht) zum handeln der Bank führen könnte bzw. ermöglicht.

Da muss aber mehr als nur weniger Geld durch nen neuen Job passieren.

Solange aber der Wert der Sicherheit reichen würde das Darlehen zu bedienen; kann eigentlich eine Bank selbst nicht auf diesen Paragraphen abstellen.
MaxPower9009.01.19 08:04
Danke für eure Antworten! Also ich nehme folgendes mit und hatte es mir auch so schon gedacht: Die Bank hätte rechtlich durchaus Möglichkeiten, einem die Darlehen von jetzt auf gleich fällig zu stellen, zumal "Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" nicht genau definiert ist und von Gerichten ausgelegt werden muss.

Die Banken werden es aber, solang die Raten fließen, wahrscheinlich nicht tun, weil sie davon ausgehen, dass es für sie zum finanziellen Nachteil sein wird. Was ja wahrscheinlich auch stimmt.
darlehensgebergesetzesänderungbaugesetzbuch