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ᐅ Existenzvernichtung

Erstellt am: 08.05.12 09:47
P
perlenmann
B
Bauexperte
10.05.12 11:04
Hallo,
RoughNeck schrieb:
Ein Wiederaufbau nach §55 HBO ist nicht möglich es wird ein Verfahren nach §57 Anlage 1 und 2 "angeordnet".
Aufgrund des möglichen Aufenthaltsraumes im Dachboden muss zusätzlich muss ein Brandschutzbeauftragter beauftragt werden der guckt welche zusätzlichen Maßnahmen (Rettungswege etc.) durchzuführen sind. Es ist jetzt also egal ob wir wirklich ausbauen. Solange die Möglichkeit des Aufenthalts dort oben gegeben ist muss der Mist gemacht werden.
So einen Blödsinn habe ich in meiner Zeit in diesem Job noch nicht gelesen, wenn es um Einfamilienhaus geht. Ich würde an Deiner Stelle auf einer schriftlichen Begründung bestehen, weshalb der Wiederaufbau nach § 55 HBO kategorisch abgelehnt wird.

RoughNeck schrieb:
Mein einziger Strohhalm an den ich mich grad klammere ist die Aussage meines Architekten. Der meint da der Dachboden vor dem Brand ausgebaut war müsste die Versicherung auch alle Maßnahmen zahlen um diesen Zustand wieder herzustellen. Sich darauf zu berufen das für den Ausbau keine Genehmigung vorlag dürfte für die schwierig werden da wie gesagt keine Unterlagen zum Haus existieren. (im 2. WW verbrannt)
Nachdem ich obige Einleitung gelesen habe, wäre ich mir da nicht so sicher. Natürlich muß die Versicherung auch den ehemaligen Ausbau zahlen; ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sie nicht für die Auflagen der Kommune zahlen wird - denn das läge ja kostenseits über der Herstellung des ursprünglichen Ist-Zustandes.

Viel Erfolg!