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ᐅ EWH - verkaufen oder vermieten

Erstellt am: 05.03.19 12:47
K
KB.com
Hallo zusammen,
(In das Thema hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es handelt sich natürlich um eine Eigentumswohnung - ETW). Weiß leider nicht, wie ich diesen Fehler korrigieren soll)

Wir besitzen eine 4-Zimmer-Wohnung, wollen aber in 1-2 Jahren bauen.
Wert der ETW liegt bei ca. 300k. Zum Abzahlen ist noch ca.100k geblieben (Grundschuld 170k).
Was wäre klüger?
Die Wohnung zu verkaufen und ein kleineres Darlehen aufnehmen oder sie zu vermieten und die Mieteinnahmen für das "große Darlehen" verwenden? Mieteinnahmen ca. 750-800€ KM. Wie sieht es steuerlich aus? Könnten wir das Kredit wieder bis zur Grundschuld aufstocken (vllt noch höhere Grundschuld eintragen) und die Zinsen steuerlich geltend machen? Die Zinsbindung läuft 2021 ab, würde also ziemlich gut passen mit dem Umschulden.
Eigenkapital für das neue Bauvorhaben ist sehr gering ca. 20k, da bis jetzt alles für das Abzahlen der ETW verwendet wurde.
Wir sind beide berufstätig, 2 Kinder (keine anderen geplant).
Familiennetto ca.5000k + Kindergeld
N
Niloa
05.03.19 17:53
nordanney schrieb:
Seit wann das? Verwendungszweck "Eigenkapitalrefinanzierung" und das FA ist ganz friedlich. Kenne ich jedenfalls die letzten 20 Jahre so...
100% sicher bin ich mir nicht. Ich hatte das mal nachgeschaut, weil es mich für meine Wohnung interessiert hat, und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht geht.
K
KB.com
05.03.19 17:55
hm...
Es ist eine (2012 erbaute) 4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss (mit Gartenanteil). Die Ausstattung ist überdurchschnittlich gehoben.

Hat noch jemand Erfahrung, was das Aufstockung der Grundschuld wegen den Steuervorteilen angeht. Wäre mir sehr wichtig.

Das geplante Haus würde cs 150m2 haben. Dafür müssten wir (samt Bauplatz) ca.500k Kredit aufnehmen.
S
Snowy36
05.03.19 19:21
Wenn die Lage gut ist und die Wohnung so neu dann würde ich sie bei den derzeitigen Zinsen ( deine Rate für deine 500k wird nicht so hoch sein dann ) behalten u vermieten .
Hab meine nur weg weil die von 1992 war u in einem Ort mit Tendenz zur Immoblase. Den neuen Kredit dann aber unbedingt auf mindestens 20 Jahre fest schreiben u schauen dass der Mieter die Rate
Für Wohnung komplett übernimmt rein rechnerisch
H
HilfeHilfe
06.03.19 06:35
KB.com schrieb:
hm...
Es ist eine (2012 erbaute) 4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss (mit Gartenanteil). Die Ausstattung ist überdurchschnittlich gehoben.

Hat noch jemand Erfahrung, was das Aufstockung der Grundschuld wegen den Steuervorteilen angeht. Wäre mir sehr wichtig.

Das geplante Haus würde cs 150m2 haben. Dafür müssten wir (samt Bauplatz) ca.500k Kredit aufnehmen.
Da muss ein Steuerberater ran. Wenn du Darlehen für das neue Haus auf der alten Wohnung zu steuern sparen aufnimmst muss das FA nicht mitspielen . Ansonsten Vermietungsrisiko müsst ihr selbst einschätzen und etwaige Perioden wo nicht vermietet wird überbrücken
D
DanielHamburg
06.03.19 08:24
Niloa schrieb:
100% sicher bin ich mir nicht. Ich hatte das mal nachgeschaut, weil es mich für meine Wohnung interessiert hat, und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht geht.
Das ist aus meiner Sicht recht Eindeutig. Die Kreditzinsen eines neuen Kredites sind nicht abzugsfähig, weil der Kredit nicht für die Anschaffung der Bestandsimmobilie aufgenommen wurden.
N
nordanney
06.03.19 09:07
DanielHamburg schrieb:
Das ist aus meiner Sicht recht Eindeutig. Die Kreditzinsen eines neuen Kredites sind nicht abzugsfähig, weil der Kredit nicht für die Anschaffung der Bestandsimmobilie aufgenommen wurden.
Muss dem FA passend verkauft werden.

Beispiel: Wohnung wird gekauft und aus Eigenkapital bezahlt. Dasselbe mit noch zwei weiteren Wohnungen. Finanzierung wird nach ca. 2 Jahren aufgenommen als "Paket" für die drei Wohnungen. Problemlose Abwicklung mit dem FA, da (indirekt) zur Finanzierung der Wohnungen. Warum dann nicht auch beim TE?
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