H
HilfeHilfe07.08.17 06:51Hawur schrieb:
Hallo HilfeHilfe,
danke für den Hinweis - kannst du mir per PN den Nutzer nennen?
Eine fachmännische Beurteilung möchte ich natürlich auf jeden Fall noch einholen sobald ich mich für den Kauf entschieden habe. Fürs erste würden mir aber Erfahrungswerte genügen. Eine grobe Einschätzung ob man damit arbeiten kann oder ob das so weit weg von einer angemessenen Baubeschreibung ist, dass die Verhandlung einzelner Punkte die Mühe nicht wert ist (der Bauträger unseriös ist).
Viel Glück@ypg
HilfeHilfe schrieb:
@ypgIch nicht!
B
Bieber081507.08.17 08:12Ich sehe beim Überfliegen nichts, was IMHO direkt zum Ausschluss führen würde. Wenn das Objekt also interessant ist:
1.) Mit einem Architekten, Sachverständigen, sonstwie Kundigen das Objekt besichtigen und diese Person obige Bau- und Leistungsbeschreibung lesen und bewerten lassen.
2.) Einen Fachanwalt für Baurecht den zugehörigen Kaufvertragsentwurf lesen lassen und sich über den Inhalt aufklären lassen.
Anschließend soweit erforderlich Änderungen einbringen und dann entscheiden (und auch dann erst unterschreiben*) :-).
* Bei gesicherter Finanzierung.
Zu Details kannst Du gerne noch mal nachfragen ...
1.) Mit einem Architekten, Sachverständigen, sonstwie Kundigen das Objekt besichtigen und diese Person obige Bau- und Leistungsbeschreibung lesen und bewerten lassen.
2.) Einen Fachanwalt für Baurecht den zugehörigen Kaufvertragsentwurf lesen lassen und sich über den Inhalt aufklären lassen.
Anschließend soweit erforderlich Änderungen einbringen und dann entscheiden (und auch dann erst unterschreiben*) :-).
* Bei gesicherter Finanzierung.
Zu Details kannst Du gerne noch mal nachfragen ...
ypg schrieb:
Ich nicht!Wer dann?
Zunächst mal danke an alle, die hier konstruktiv zum Thema beigetragen haben. Das hat mir viel geholfen.
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