N nordanney 2 Februar 2021 Teilen #7 Trademark schrieb: und bei Vermietung unter Angehörigen muss man "nur" 66% der ortsüblichen Miete vereinbaren, Zum Vergrößern anklicken.... ... und bitte beachten, dass es sich um Warmmiete handelt!
Trademark schrieb: und bei Vermietung unter Angehörigen muss man "nur" 66% der ortsüblichen Miete vereinbaren, Zum Vergrößern anklicken.... ... und bitte beachten, dass es sich um Warmmiete handelt!
Y ypg 2 Februar 2021 Teilen #8 50% der ortüblichen Kaltmiete bei Verwandtschaft ersten Grades.. (so war es zumindest vor 20! Jahren ... oh man, wie die Zeit vergeht.... )
50% der ortüblichen Kaltmiete bei Verwandtschaft ersten Grades.. (so war es zumindest vor 20! Jahren ... oh man, wie die Zeit vergeht.... )
H HilfeHilfe 3 Februar 2021 Teilen #9 wird alles eng. miete der mutter wird angerechnet einfach mal hausbank anfragen.
C chamäleon 3 Februar 2021 Teilen #10 Google mal mach "verbilligte vermietung jstg 2020". Sind nun 50% unter gewissen Voraussetzungen.
R roadrun87 3 Februar 2021 Teilen #11 Erstmal müsste ja die Finanzierung möglich sein, dann kommen die steuerlichen Themen. Ich werde mal einen Termin machen
Erstmal müsste ja die Finanzierung möglich sein, dann kommen die steuerlichen Themen. Ich werde mal einen Termin machen