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ᐅ Erst bauen dann abreissen?!

Erstellt am: 22.07.16 08:38
W
whitelaker
Hallo liebe Community,

zuerst zur Ausgangssituation: Ich bin Eigentümer von einem Grundstück von meiner Oma. Sie hat Lebenslanges Wohnrecht. Das Grundstück ist 840 m² gross. Meine Oma wohnt in einem kleinen Haus.
Wir hatten jetzt gedacht dort ein Haus mit rauf zu bauen. Das wäre dann aber leider auch sehr klein wegen der baulichen Vorschriften. Jetzt hatten wir überlegt ein größeres Haus mit Einliegerwohnung zu bauen, welches nicht den Mindestabständen zwischen alten und neuen Haus entspräche. Meine Frage ist ginge das, wenn das Bauamt wüsste das man das alte Haus danach abreißt? Vorher abreißen geht halt nicht, weil meine Oma ja nicht auf der Straße leben kann.

MfG

Roger
W
Wastl
22.07.16 12:33
Du musst bei dem selben Grundstück die Abstandsflächen nicht einhalten. Abstandsflächen wären bei 2 Grundstücken notwendig.
Selbst wenn es 2 Grundstücke sind kannst du Baulasten eintragen und so bauen.
Darfst du das große Haus nur bauen, wenn das kleine abgerissen wird? (baurechtlich)
Wenn ja, dann würde ich versuchen den Kuhhandel abzuschließen - also groß bauen und im Anschluss abreißen - ob das durchgeht musst du ausprobieren.
Alternativ: modular bauen - also bewusst kleines Haus ohne Abstandsflächen an Bestandshaus - nach Auszug Oma dann Abriss und Erweiterung des Neubaus.
Nofret29.07.16 15:59
.. das wird aber ein Spass für die Oma - 1 Jahr auf einer Baustelle leben.. da kommt doch Freude auf.
abstandsflächen