ᐅ Erfahrungsberichte Dümer-Haus GmbH
Erstellt am: 25.10.2010 10:05
Bauexperte 06.02.2012 10:19
Hallo,
Das kann "der" Staat nicht mal eben so; die geschädigten Bauherren müssen ihrerseits die Initiative ergreifen, damit schlussendlich ein rechtsgültiges Urteil erwirkt werden kann.
Freundliche Grüße
Paule73 schrieb:
Das schlimme ist halt, dass die einfach so weitermachen als wenn nichts passiert ist. Ich denke, da müßte der Staat mal so langsam eingreifen und seiner Schutzpflicht nachkommen.
Das kann "der" Staat nicht mal eben so; die geschädigten Bauherren müssen ihrerseits die Initiative ergreifen, damit schlussendlich ein rechtsgültiges Urteil erwirkt werden kann.
Freundliche Grüße
Paule73 07.02.2012 11:24
wer spricht von eben so, die mach Pfusch in 7stelliger Höhe über mehrere Jahre, wenn die Außenstände so hoch sind, dass es net mehr geht und die ersten Klagen durchzukommen drohen wird mal schnell Insolvenz angemeldet und mit neuer Firma neu angefangen. Da kann ja wohl nicht richtig sein. Die Melden einfach eine neue Firma an und machen weiter als sei nichts gewesen??
Ich denke da sollte das Gewerbeaufsichtsamt mal aufpassen oder etwa nicht. In unserem speziellem Fall sind die Eigentümer und Geschäftsführer identisch geblieben, also sagt mir nicht, dass der Staat das nicht kann, er muß, dafür ist er ja wohl da oder wofür zahlt man seine Steuern, wenn nicht um u.a. Schutz vor sowas zu erhalten.
Die strafrechtliche Sache läuft ja eh, und ist wohl auch kurz vor dem Abschluss lt. Staatanswaltschaft Darmstadt.
Und dann ist Schluss für Dümer, hoffe ich mal.
Gruß
Paule
Ich denke da sollte das Gewerbeaufsichtsamt mal aufpassen oder etwa nicht. In unserem speziellem Fall sind die Eigentümer und Geschäftsführer identisch geblieben, also sagt mir nicht, dass der Staat das nicht kann, er muß, dafür ist er ja wohl da oder wofür zahlt man seine Steuern, wenn nicht um u.a. Schutz vor sowas zu erhalten.
Die strafrechtliche Sache läuft ja eh, und ist wohl auch kurz vor dem Abschluss lt. Staatanswaltschaft Darmstadt.
Und dann ist Schluss für Dümer, hoffe ich mal.
Gruß
Paule
Bauexperte 07.02.2012 22:49
Hallo,
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme des Gewerbes zu beantragen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung. Wenn besondere Gründe vorliegen kann auch vor Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme beantragt werden.
Angesichts der durch Art. 12 Grundgesetz garantierten Berufs- /Gewerbefreiheit stellt eine umfassende Gewerbeuntersagung einen sehr schwerwiegenden Eingriff dar; sie kann daher immer nur das letzte Mittel sein, um einen Gewerbetreibenden zu einem rechtmäßigen Verhalten anzuhalten.
Freundliche Grüße
Paule73 schrieb:So ärgerlich das ganze für die Betroffenen auch immer ist, so ist unser Recht nun einmal von den Gründervätern vorgesehen. Es gibt ja auch den umgekehrten Fall: ein Anbieter ist schuldlos in die Insolvenz geraten; soll er nie wieder auf die Füße kommen dürfen? Wo willst Du die Grenzen ziehen?
wer spricht von eben so, die mach Pfusch in 7stelliger Höhe über mehrere Jahre, wenn die Außenstände so hoch sind, dass es net mehr geht und die ersten Klagen durchzukommen drohen wird mal schnell Insolvenz angemeldet und mit neuer Firma neu angefangen. Da kann ja wohl nicht richtig sein. Die Melden einfach eine neue Firma an und machen weiter als sei nichts gewesen??
Paule73 schrieb:Gilt ein Gewerbetreibender als unzuverlässig kann ihm das Gewerbeamt die Ausübung seines Gewerbes untersagen. Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender beispielsweise dann, wenn er seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, sprich Steuerschulden hat. Doch im Insolvenzverfahren ist die Gewerbeuntersagung wegen aufgelaufener Steuerschulden nicht zulässig, so die Richter des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 5 K 11/10).
Ich denke da sollte das Gewerbeaufsichtsamt mal aufpassen oder etwa nicht?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme des Gewerbes zu beantragen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung. Wenn besondere Gründe vorliegen kann auch vor Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme beantragt werden.
Angesichts der durch Art. 12 Grundgesetz garantierten Berufs- /Gewerbefreiheit stellt eine umfassende Gewerbeuntersagung einen sehr schwerwiegenden Eingriff dar; sie kann daher immer nur das letzte Mittel sein, um einen Gewerbetreibenden zu einem rechtmäßigen Verhalten anzuhalten.
Freundliche Grüße
Paule73 08.02.2012 11:54
Du gehst davon aus das die unverschuldet in die Insolvenz gegangen sind, dagegen sprechen aber alle vorliegenden Tatsachen. Dies war eine bewußt eingesetzte Insolvenz um sich Forderungen vom Hals zu schaffen und nichts anderes.
Und das Geschäft wurde durch die Neugegründete Firma einfach weitergeführt, also wenn nichts gewesen wäre.
Neben den Personen die in beiden Firmen identisch sind ist auch die Arbeitleistung scheinbar identisch geblieben und die war nicht ausreichend um die Firma erfolgreich zu führen.
Aber ich denke es reicht, alles weitere wird hoffentlich bald gerichtlich geklärt sein.
Gruß
Und das Geschäft wurde durch die Neugegründete Firma einfach weitergeführt, also wenn nichts gewesen wäre.
Neben den Personen die in beiden Firmen identisch sind ist auch die Arbeitleistung scheinbar identisch geblieben und die war nicht ausreichend um die Firma erfolgreich zu führen.
Aber ich denke es reicht, alles weitere wird hoffentlich bald gerichtlich geklärt sein.
Gruß
Bauexperte 08.02.2012 14:38
Hallo,
Ich gehe "von gar nichts aus" - ich habe versucht, Dir die unterschiedlichen Beweggründe der entsprechenden Rechtsprechung (Gewerbeverbot) vor Augen zu führen; also sei so gut und unterlasse Mutmaßungen im Zusammenhang mit meinen Antworten hier.
Freundliche Grüße
Paule73 schrieb:
Du gehst davon aus das die unverschuldet in die Insolvenz gegangen sind ...
Ich gehe "von gar nichts aus" - ich habe versucht, Dir die unterschiedlichen Beweggründe der entsprechenden Rechtsprechung (Gewerbeverbot) vor Augen zu führen; also sei so gut und unterlasse Mutmaßungen im Zusammenhang mit meinen Antworten hier.
Freundliche Grüße
fass ohne boden 31.03.2012 15:19
Offensichtlich macht die Dümer Gruppe unter Dümer Haus, Dümer Projekt, Dialog Massivhaus so weiter, als wenn nichts geschehen ist. Vergessen ist offensichtlich das Insolvenzverfahren von Dümer Bau GmbH. Auch über die Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von Dümer Bau GmbH ist bisher offensichtlich noch nicht von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Darmstadt entschieden worden.
Es wäre für alle betroffene Bauherren sehr hilfreich, wenn wir hier auf diesem Forum alle Informationen zusammenführen.
Es könnte jeder Bauherr, der mit den o.g. Unternehmen sein Traumhaus gebaut hat, seine tatsächlichen Erfahrungen hier in diesem Forum ausführlich schildern.
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Es könnte jeder Bauherr, der mit den o.g. Unternehmen sein Traumhaus gebaut hat, seine tatsächlichen Erfahrungen hier in diesem Forum ausführlich schildern.