ᐅ Erfahrungen mit BBF Massivhaus GmbH
Erstellt am: 28.05.2011 11:53
cengi 04.02.2012 03:52
naja , in den Forenregeln steht, dass im Zweifelsfalle jeder der hier ein statement abgibt, in der Lage sein sollte eine eidesstattliche Versicherung auf verlangen darüber abzugeben, was er hier geschrieben hat.
von daher denke ich nicht, dass das hier Stammtischgerede ist.
zu den Fakten:
1. j.p./bmc, Rhein Main Immobilien consulting, jetzt townhouse..wie auchimmer
- 3 Strafanzeigen von Bauherren gegen ihn sind mir bekannt
- 2 weitere wollen ihn in Bauangelegenheiten anzeigen
- 1 Strafanzeige wg Betruges (nicht in Bauangelegenheit)gegen ihn ist mir bekannt
...das sind nur die, die mir bekannt sind, es müssten eigentlich mehr sein, da es viel mehr fälle waren.
...und es gibt noch etliche andere Vorfälle...
Nichtzahlung miete, (mind. 6 verschiedene Vermieter)
Nichtzahlung kfz-raten,
Nichteinhaltung eingegangener Zahlungsversprechen,
Nichtzahlung beauftragter Planungen,
Nichtzahlung beauftragter Handwerker,
Nichteinhaltung eingegangener sonstiger versprechen,
Nichtrückzahlung privater Darlehen,
falsche Firmierung,
vorsätzliche Täuschung,
Diebstahl,
Unterschlagung,
finanzielle Schädigung etlicher Personen in nicht unerheblicher Höhe,
versuchte Vollstreckungsvereitelung,
gewerbliche Ausübung von Tätigkeiten ohne die dafür notwendige Qualifizierung,
Mehrfachbeauftragung,
Insolvenzverschleppung
usw. usw.
2. u.r. , vormals mamplex ltd, jetzt townhousedirector
- 2 Strafanzeigen von Bauherren gegen ihn sind mir bekannt
- 2 weitere wollen ihn in Bauangelegenheiten anzeigen
...das sind nur die, die mir bekannt sind, es müssten eigentlich mehr sein, da es viel mehr fälle waren.
falsche Firmierung,
vorsätzliche Täuschung,
Diebstahl,
Unterschlagung,
Manipulation von Bauverträgen,
versuchte Vollstreckungsvereitelung,
...das sind die Fakten....die belegt werden können
ich vermute, dass das nur die spitze des Eisbergs ist, der aus dem Wasser ragt, die anderen 80% werden wohl nach und nach noch auftauchen.
und das sind die Leute, die jetzt brüllen: "alles ist geregelt und in bester Ordnung..und wir werden als townhouse sauber arbeiten...!!!"
zugegeben, die Möglichkeit besteht,....aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit??
...da sollte sich jeder eine eigene Meinung darüber bilden.
heute habe ich mir zum ersten mal den §263, Strafgesetzbuch gegoogelt
und wenn der hier für die genannten Vorfälle der jüngsten Vergangenheit der Herren nicht zum tragen kommt, dann will ich Meier heissen.
grüsse,
cengi
...aber ich verstehe nicht, warum seitens der Justiz noch nichts passiert ist.
und noch mal die frage an die Community,
wann braucht jemand die Zulassung nach §34 Makler und Bauträgerverordnung?
oder darf jeder Gebäude auf Grundstücken bewerben, projektieren und maklerähnliche Leistungen erbringen und maklerähnliche Gelder verlangen????
von daher denke ich nicht, dass das hier Stammtischgerede ist.
zu den Fakten:
1. j.p./bmc, Rhein Main Immobilien consulting, jetzt townhouse..wie auchimmer
- 3 Strafanzeigen von Bauherren gegen ihn sind mir bekannt
- 2 weitere wollen ihn in Bauangelegenheiten anzeigen
- 1 Strafanzeige wg Betruges (nicht in Bauangelegenheit)gegen ihn ist mir bekannt
...das sind nur die, die mir bekannt sind, es müssten eigentlich mehr sein, da es viel mehr fälle waren.
...und es gibt noch etliche andere Vorfälle...
Nichtzahlung miete, (mind. 6 verschiedene Vermieter)
Nichtzahlung kfz-raten,
Nichteinhaltung eingegangener Zahlungsversprechen,
Nichtzahlung beauftragter Planungen,
Nichtzahlung beauftragter Handwerker,
Nichteinhaltung eingegangener sonstiger versprechen,
Nichtrückzahlung privater Darlehen,
falsche Firmierung,
vorsätzliche Täuschung,
Diebstahl,
Unterschlagung,
finanzielle Schädigung etlicher Personen in nicht unerheblicher Höhe,
versuchte Vollstreckungsvereitelung,
gewerbliche Ausübung von Tätigkeiten ohne die dafür notwendige Qualifizierung,
Mehrfachbeauftragung,
Insolvenzverschleppung
usw. usw.
2. u.r. , vormals mamplex ltd, jetzt townhousedirector
- 2 Strafanzeigen von Bauherren gegen ihn sind mir bekannt
- 2 weitere wollen ihn in Bauangelegenheiten anzeigen
...das sind nur die, die mir bekannt sind, es müssten eigentlich mehr sein, da es viel mehr fälle waren.
falsche Firmierung,
vorsätzliche Täuschung,
Diebstahl,
Unterschlagung,
Manipulation von Bauverträgen,
versuchte Vollstreckungsvereitelung,
...das sind die Fakten....die belegt werden können
ich vermute, dass das nur die spitze des Eisbergs ist, der aus dem Wasser ragt, die anderen 80% werden wohl nach und nach noch auftauchen.
und das sind die Leute, die jetzt brüllen: "alles ist geregelt und in bester Ordnung..und wir werden als townhouse sauber arbeiten...!!!"
zugegeben, die Möglichkeit besteht,....aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit??
...da sollte sich jeder eine eigene Meinung darüber bilden.
heute habe ich mir zum ersten mal den §263, Strafgesetzbuch gegoogelt
und wenn der hier für die genannten Vorfälle der jüngsten Vergangenheit der Herren nicht zum tragen kommt, dann will ich Meier heissen.
grüsse,
cengi
...aber ich verstehe nicht, warum seitens der Justiz noch nichts passiert ist.
und noch mal die frage an die Community,
wann braucht jemand die Zulassung nach §34 Makler und Bauträgerverordnung?
oder darf jeder Gebäude auf Grundstücken bewerben, projektieren und maklerähnliche Leistungen erbringen und maklerähnliche Gelder verlangen????
kritik 06.02.2012 13:01
hmm...
und die Firma gibt es in keinem deutschen Handelsregister?
ich meine, ob sich hier eine Firma Limited oder unlimited nennt ist doch nichtsweiter als nur ein Name. Firmen und Gesellschaftsformen haben hier ihre eigene Kennzeichnung.
steht ja auch af deren Homepage ...&Co.KG
was ist denn mit dem Handelsregistereintrag? oder mit Auskünften bei Creditreform oder ähnlichem?
muss eine Firma, die in Deutschland agiert nicht auch irgendwie in Deutschland erreichbar/haftbar gemacht werden können? muss die nicht hier registriert sein?
und die Firma gibt es in keinem deutschen Handelsregister?
ich meine, ob sich hier eine Firma Limited oder unlimited nennt ist doch nichtsweiter als nur ein Name. Firmen und Gesellschaftsformen haben hier ihre eigene Kennzeichnung.
steht ja auch af deren Homepage ...&Co.KG
was ist denn mit dem Handelsregistereintrag? oder mit Auskünften bei Creditreform oder ähnlichem?
muss eine Firma, die in Deutschland agiert nicht auch irgendwie in Deutschland erreichbar/haftbar gemacht werden können? muss die nicht hier registriert sein?
cengi 06.02.2012 13:04
TOWN House ADMINISTRATION Limited mit dem Sitz in Stron House, 100 Pall Mall, SW1Y 5EA, London/United Kingdom, diese wiederum hier handelnd als persönlich haftende Gesellschafterin für die neu gegründete Kommanditgesellschaft
TOWN House Limited & Co. KG
mit dem Sitz in Frankfurt/Main
(Geschäftsanschrift: 60308 Frankfurt/Main, Friedrich-Ebert-
Str. 49).
das ist wohl die richtige comany....
Company Information
Registrierung Date: 16/11/2011
Registrierung Number: 07850074
Type: Private Limited with share capital
Activities
This Company has Not yet filed a description of their activities.
also gibt es wohl eine deutsche ....&co kg, der eine englische Limited vorgeschaltet ist, oder verstehe ich das falsch?
zum director habe ich keinerlei angaben gefunden...
die Homepage wurde auch dementsprechend geändert...
wieso da jetzt monatelang eine unlimited stand, wird wohl für immer ein rätsel bleiben...
das abgewickelte Millionenprojekt wurde jetzt von 2008 oder 2009 auf 2011 verschoben, obwohl die Firma erst in den letzten Dezembertagen 2011 registriert wurde...
die anderen Referenzobjekte sind wundersam verschwunden.
in der Baubeschreibung der dort genannten "town House Investments" (ohne jeglichen Zusatz) ist der stand Juli 2011 angegeben.
wie ist das möglich, wenn die Firma erst Dezember 2011 registriert wurde?
allerdings zeugt das alles davon, wie sorgfältig dort mit wichtigen Informationen umgegangen wird.
der jetzt genannte Name deckt sich mit meinen Informationen.
wobei unlimited ja für Kunden besser gewesen wäre.....
aber unterstellen wir mal keinen Vorsatz....
@hans Meier
...sorry für den Namenserwähnung in meinem letzten Posting. sie waren natürlich nicht damit gemeint.
@all
mittlerweile habe ich eine e-Mail von u.r. bekommen, das hier ist der origimaltext:
In meiner Familie und Verwandtschaft gibt es Anwälte und ein Richter...Wir wissen und kennen den Vertrag.
Morgen weiss ich wer mich angezeigt hat.... Gott vergibt..ich niemals.
......ohne Worte.
grüsse cengi
ps.
@Kritik
ich habe die registerauskungtsstelle schon früher gepostet, die Auskunft kostet 13eu glaub ich..
und ob Limited, ODER UNLIMITED (wie bisher auch überall auf der page betont) ist ein sehr wichtiger unterschied!
die Limited kann theoretisch mit 1euro haften.......die unlimited UNBESCHRÄNKT...
TOWN House Limited & Co. KG
mit dem Sitz in Frankfurt/Main
(Geschäftsanschrift: 60308 Frankfurt/Main, Friedrich-Ebert-
Str. 49).
das ist wohl die richtige comany....
Company Information
Registrierung Date: 16/11/2011
Registrierung Number: 07850074
Type: Private Limited with share capital
Activities
This Company has Not yet filed a description of their activities.
also gibt es wohl eine deutsche ....&co kg, der eine englische Limited vorgeschaltet ist, oder verstehe ich das falsch?
zum director habe ich keinerlei angaben gefunden...
die Homepage wurde auch dementsprechend geändert...
wieso da jetzt monatelang eine unlimited stand, wird wohl für immer ein rätsel bleiben...
das abgewickelte Millionenprojekt wurde jetzt von 2008 oder 2009 auf 2011 verschoben, obwohl die Firma erst in den letzten Dezembertagen 2011 registriert wurde...
die anderen Referenzobjekte sind wundersam verschwunden.
in der Baubeschreibung der dort genannten "town House Investments" (ohne jeglichen Zusatz) ist der stand Juli 2011 angegeben.
wie ist das möglich, wenn die Firma erst Dezember 2011 registriert wurde?
allerdings zeugt das alles davon, wie sorgfältig dort mit wichtigen Informationen umgegangen wird.
der jetzt genannte Name deckt sich mit meinen Informationen.
wobei unlimited ja für Kunden besser gewesen wäre.....
aber unterstellen wir mal keinen Vorsatz....
@hans Meier
...sorry für den Namenserwähnung in meinem letzten Posting. sie waren natürlich nicht damit gemeint.
@all
mittlerweile habe ich eine e-Mail von u.r. bekommen, das hier ist der origimaltext:
In meiner Familie und Verwandtschaft gibt es Anwälte und ein Richter...Wir wissen und kennen den Vertrag.
Morgen weiss ich wer mich angezeigt hat.... Gott vergibt..ich niemals.
......ohne Worte.
grüsse cengi
ps.
@Kritik
ich habe die registerauskungtsstelle schon früher gepostet, die Auskunft kostet 13eu glaub ich..
und ob Limited, ODER UNLIMITED (wie bisher auch überall auf der page betont) ist ein sehr wichtiger unterschied!
die Limited kann theoretisch mit 1euro haften.......die unlimited UNBESCHRÄNKT...
Bauherr_München 06.02.2012 16:27
Hallo zusammen,
in diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass die Town-House ihre Immobilienangebote bei Immoscout24 u.a. mit folgender Aufschrift anbietet:
TOWN-House-INVESTMENTS UnLimited u.CO KG
Herr Uwe Röder
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
@ Bauberatung, Cengi
wie man sieht wird hier das UnLimited verwendet.
Der Anschein auf vorsätzliches Vortäuschen von Sicherheit wird durch die unterschiedliche Aufmachung bzgl. des Firmennamens hiermit bekräftigt.
Übrigens: die altbekannte Frau E. Schm. ist weiterhin für die hier genannte Firma (Town-House-Investments) tätig. Es wurde eine neue Mobilfunk-Nr. für sie eingerichtet.
Wie praktisch, einfach Tel.-Nr. austauschen und schon hat man einen neuen Vertriebspartner/Mitarbeiter in petto.
in diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass die Town-House ihre Immobilienangebote bei Immoscout24 u.a. mit folgender Aufschrift anbietet:
TOWN-House-INVESTMENTS UnLimited u.CO KG
Herr Uwe Röder
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
@ Bauberatung, Cengi
wie man sieht wird hier das UnLimited verwendet.
Der Anschein auf vorsätzliches Vortäuschen von Sicherheit wird durch die unterschiedliche Aufmachung bzgl. des Firmennamens hiermit bekräftigt.
Übrigens: die altbekannte Frau E. Schm. ist weiterhin für die hier genannte Firma (Town-House-Investments) tätig. Es wurde eine neue Mobilfunk-Nr. für sie eingerichtet.
Wie praktisch, einfach Tel.-Nr. austauschen und schon hat man einen neuen Vertriebspartner/Mitarbeiter in petto.
Hans_Meier 07.02.2012 12:15
Bauherr_München schrieb:
Hallo zusammen,
...die altbekannte Frau E. Schm. ist weiterhin für die hier genannte Firma (Town-House-Investments) tätig. Es wurde eine neue Mobilfunk-Nr. für sie eingerichtet.
Wie praktisch, einfach Tel.-Nr. austauschen und schon hat man einen neuen Vertriebspartner/Mitarbeiter in petto. Und das trotz Gewerbeausübungsverbot???
Bauexperte 08.02.2012 10:00
Hallo,
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme des Gewerbes zu beantragen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung. Wenn besondere Gründe vorliegen kann auch vor Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme beantragt werden.
Angesichts der durch Art. 12 Grundgesetz garantierten Berufs- /Gewerbefreiheit stellt eine umfassende Gewerbeuntersagung einen sehr schwerwiegenden Eingriff dar; sie kann daher immer nur das letzte Mittel sein, um einen Gewerbetreibenden zu einem rechtmäßigen Verhalten anzuhalten.
Freundliche Grüße
Hans_Meier schrieb:Gilt ein Gewerbetreibender als unzuverlässig kann ihm das Gewerbeamt die Ausübung seines Gewerbes untersagen. Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender beispielsweise dann, wenn er seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, sprich Steuerschulden hat. Doch im Insolvenzverfahren ist die Gewerbeuntersagung wegen aufgelaufener Steuerschulden nicht zulässig, so die Richter des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 5 K 11/10).
Und das trotz Gewerbeausübungsverbot???
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit nach Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme des Gewerbes zu beantragen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung. Wenn besondere Gründe vorliegen kann auch vor Ablauf eines Jahres die Wiederaufnahme beantragt werden.
Angesichts der durch Art. 12 Grundgesetz garantierten Berufs- /Gewerbefreiheit stellt eine umfassende Gewerbeuntersagung einen sehr schwerwiegenden Eingriff dar; sie kann daher immer nur das letzte Mittel sein, um einen Gewerbetreibenden zu einem rechtmäßigen Verhalten anzuhalten.
Freundliche Grüße