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ᐅ Erfahrung mit IG Widerruf und Finanzierungspartnern


Erstellt am: 19.05.16 09:49

nordanney19.05.16 14:15
Nach 2010 muss sich die Bank aber schon deutlich mehr anstrengen, den Widerruf zu versauen. Deshalb meine Frage.
Caspar202019.05.16 14:18
nordanney schrieb:
Nach 2010 muss sich die Bank aber schon deutlich mehr anstrengen, den Widerruf zu versauen. Deshalb meine Frage.
Stimmt.

Aber
nero.z schrieb:
oder Details unseres Vertrages möchte ich nicht diskutieren.

Wer nicht will der hat schon
nero.z19.05.16 14:38
Danke für Eure Beiträge, wir wissen zu schätzen, daß sich überhaupt jemand damit befasst. Aber wie gesagt, die Fragestellung zu diesem Thread ist eine ganz andere und hat nichts mit den bisherigen Beiträgen zu tun.

Bitte schaut Euch den Threadtitel an. Wenn eurerseits speziell dazu keine Erfahrungen vorhanden sind, ist's ja auch OK. Wir suchen den Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen und nicht nach Meinungen oder Einschätzungen zu unserem Vertrag oder unseres Vorgehens.
nordanney19.05.16 15:11
Dann kann ich Euch leider nicht helfen.

ABER: Es ist eigentlich egal, an wen Ihr Euch wendet. Wenn dies allerdings jemand kostenlos macht, müssen besondere Beweggründe dafür vorhanden sein. Vielleicht werden besonders viele Widerrufsbelehrungen als fehlerhaft bewertet und die Anfragen an kooperierende Anwälte weitergeleitet? Nur die zu bezahlenden Anwälte kümmern sich dann um eine konkrete Rückabwicklung des Darlehens.

Jede Verbraucherzentrale bietet für kleines Geld ebenfalls eine Prüfung an, die im Zweifel unparteiischer ist. Danach ist wieder der Anwalt an der Reihe.

Gut, dass ab Juni endlich wieder Ruhe an der Front einkehrt!
toxicmolotof19.05.16 19:53
Die Beweggründe für einen Widerruf sind aber nicht unbedeutend. Wenn der Widerruf nämlich einzig und allein der monetäre Faktor ist, der ursprüngliche Wille "Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums" nach wie vor besteht und man dort weiterhin wohnen will, fallen mir direkt zwei Urteile zu Gunsten der Bank ein, weil die Ausübung des Widerrufsrechts gegen Treu und Glauben erfolgt und damit nichtig ist.
nero.z19.05.16 20:09
Unsere Beweggründe stehen hier nicht zur Debatte.
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