ᐅ Entwässerungsamt fordert Nachweis durch Prüfer
Erstellt am: 31.07.21 21:10
Hausner31.07.21 21:10
Hallo,
wir haben unsere Baugenehmigung nun auch vom Entwässerungsamt bekommen. Als Auflage müssen wir als Bauherren einen unabh. Prüfer bestellen, der die korrekte Ausführung bestätigt. Wenn Rohre bereits abgedeckt sind, müssen diese wieder geöffnet werden und der Prüfer ein Formblatt unterschreiben, dass alles korrekt ist.
Ist so etwas normal? Wir planen nämlich nun die Zisterne an einem anderen Ort, auch die Rigole wird etwas anders ausgeführt als geplant.
Abgesehen davon bin ich mal gespannt, was ein unabh. Prüfer nimmt (der Bauherr zahlt es ja) und ob genau das keine Zeitverzögerung bedeutet.
wir haben unsere Baugenehmigung nun auch vom Entwässerungsamt bekommen. Als Auflage müssen wir als Bauherren einen unabh. Prüfer bestellen, der die korrekte Ausführung bestätigt. Wenn Rohre bereits abgedeckt sind, müssen diese wieder geöffnet werden und der Prüfer ein Formblatt unterschreiben, dass alles korrekt ist.
Ist so etwas normal? Wir planen nämlich nun die Zisterne an einem anderen Ort, auch die Rigole wird etwas anders ausgeführt als geplant.
Abgesehen davon bin ich mal gespannt, was ein unabh. Prüfer nimmt (der Bauherr zahlt es ja) und ob genau das keine Zeitverzögerung bedeutet.
ypg31.07.21 23:13
Hausner schrieb:
Wir planen nämlich nun die Zisterne an einem anderen Ort, auch die Rigole wird etwas anders ausgeführt als geplant.Verstehe ich es richtig, dass ihr nicht nach genehmigter Planung ausführt? Das ist ja dann mal „spannend“.Hausner01.08.21 05:42
Hallo, leider ja, denn wir müßen das Oberflächenwasser versickern lassen.
Unser Tiefbauer meinte, daß die Zisterne samt Überlauf zu nah am Haus steht und wir Probleme bekommen könnten mit dückendem Wasser. Es hieß immer (auch von unserem Architekten) daß das, was genehmigt ist und das, was ausgeführt wird, zweierlei Dinge sind.
Unser Tiefbauer meinte, daß die Zisterne samt Überlauf zu nah am Haus steht und wir Probleme bekommen könnten mit dückendem Wasser. Es hieß immer (auch von unserem Architekten) daß das, was genehmigt ist und das, was ausgeführt wird, zweierlei Dinge sind.
moHouse01.08.21 08:58
Hausner schrieb:
Es hieß immer (auch von unserem Architekten) daß das, was genehmigt ist und das, was ausgeführt wird, zweierlei Dinge sind.Interessante Rechtsauffassung.
Steht vielleicht der Name von einem der Leute, die dir das gesagt haben (Architekt) auf den Antragsunterlagen und die Behörde kennt schon ihre Pappenheimer?
Würde den geforderten Prüfer erklären
fach1werk01.08.21 10:55
Unabhängig von geltendem Recht kenne ich fast kein Bauvorhaben das tupfengleich wie genehmigt tatsächlich dann auch dasteht.
Myrna_Loy01.08.21 11:29
Würde mich auch nicht wundern, wenn die Flut nicht gerade einige Behörden anders auf derartige Vorschriften schauen lässt.
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